Blick auf eine moderne Stadt mit hohen Gebäude, Wohnhäusern und eine befahrene Straße in Tel Aviv
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Israel: Import und Export

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 7 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Grundlage für die Präferenzbehandlung von Einfuhren aus Israel in die EU bildet das Assoziierungsabkommen der EU mit Israel von 1995, das 2000 in Kraft trat. In diesem Abkommen wurde vereinbart, keine Einfuhr- oder Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung auf gewerbliche Waren einzuheben.

Außerdem ist Israel Mitglied der WTO und unterhält eine Reihe von Freihandelsabkommen mit der Rest-EFTA, Türkei, USA, Kanada, Mexiko, MERCOSUR; QIZ in Ägypten und Jordanien.

Für Waren mit Ursprung in Afghanistan, Algerien, Bangladesch (für bestimmte Warengruppen), Irak, Iran, Jemen, Libanon, Libyen, Nordkorea, Pakistan (für bestimmte Warengruppen), Sudan und Syrien sind Sondergenehmigungen für den Import nötig, werden aber nur in Ausnahmefällen erteilt.

Die Einfuhr von nicht-koscherem Fleisch ist verboten (Ausnahme: Quotenregelung für den Import von nicht-koscherem Fleisch in die Palästinensischen Gebiete).

Zollbestimmungen

Bei der Zollabwicklung wird ein dreigeteiltes Warengruppenschema verwendet: 

  1. Freiwaren: die meisten Waren können zollfrei importiert werden
  2. Waren mit automatischer Lizenzierung: Importeur:innen bekommen über Antrag eine Importgenehmigung
  3. Importbeschränkte Waren (restricted imports): Die Erteilung einer Importlizenz liegt im Ermessen des zuständigen Ministeriums. Importlizenzen werden auf die Namen der Importeur:innen ausgestellt, die den Import abwicklen und auch gegenüber den Behörden haften. Im Zuge der Importliberalisierung ist auch der Parallelimport (Import von Waren, welche bereits durch einen anderen Importeur lizenziert wurden) vorerst für Nahrungs- u. Genussmittel, Kosmetika und Medikamente zulässig.

Besondere Bestimmungen

Am 1.1.2023 trat eine lang erwartete Lebensmittelreform in Kraft, die kurzgesagt eine Angleichung an europäische Standards schuf. Somit dürfen Lebensmittel, Kosmetika und Haushaltsgeräte, die EU-Standards entsprechen eingeführt werden. Für mehr Informationen, siehe: Israel importiert mehr internationale Lebensmittel  oder Review of the new Import Reform in Israel (chamber.org.il)

Die Erbringung eines Koscherzertifikats für importierte Nahrungs- und Genussmittel ist nur in Ausnahmefällen zwingend vorgeschrieben, wie etwa bei der Einfuhr von tiefgefrorenem Fleisch und Fleischprodukten. Allerdings ist ein Koscherzertifikat Voraussetzung für den Verkauf an den nicht unbedeutenden religiösen Kundenkreis sowie um in den großteils koscheren Supermärkten und Großhandelsketten an ein möglichst breites Publikum zu gelangen. Das „Koscherzertifikat“ bestätigt, dass die Ware gemäß den jüdischen Nahrungsvorschriften „Kaschrut“ hergestellt worden ist.

Carnet ATA                                                                                                                              

Israel hat die Abkommen betreffend Carnet ATA sowie das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstungen unterzeichnet.

Handelsabkommen

Der Handel ist durch die Handelsabkommen zwischen Israel und der EU geregelt. Auf unserer Seite Handelsabkommen der EU mit Israel finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte auf Deutsch.

Sonstige Einfuhrabgaben

Auf einige Produkte, die nach Israel eingeführt werden, werden verschiedene Einfuhrsteuern erhoben. Die Steuern auf kommerzielle Einfuhren werden nach dem "Transaktionswert" berechnet, zu dem die Waren gekauft wurden. Dieser Begriff umfasst den Einfuhrwert, der sich aus dem CIF-Preis (Cost Insurance and Freight) zuzüglich der Hafenkosten (Stauer, Träger und Hafenarbeiter) in Israel zusammensetzt. Wurde der Kaufvertrag nicht auf der Grundlage des CIF-Preises abgeschlossen, so sind die Transport- (See-, Land-) und Versicherungskosten zu dem in den Einfuhrdokumenten angegebenen Warenwert hinzuzurechnen.

Hauptimport Steuern sind wie folgt:

  • Zoll: es gibt mehrere Methoden zur Berechnung des Zollsatzes: nach dem Warenwert, einem spezifischen Zollsatz oder einer Kombination aus beiden Methoden bei der Festlegung von Mindest- oder Höchstzollsätzen.  Darüber hinaus gibt es einen ermäßigten Zollsatz oder eine (teilweise oder vollständige) Zollbefreiung, die in der Regel im Rahmen von Handelsabkommen ausgehandelt wurden.
  • Umsatzsteuer: wird auf lokal hergestellte Waren und auf importierte Waren erhoben. Während die Umsatzsteuer auf lokal hergestellte Waren auf den Einkaufspreis erhoben wird, wird die Umsatzsteuer auf Importe vom Importeur:innen am Hafen erhoben und nach dem Warenwert für den Zoll zuzüglich eines bestimmten Prozentsatzes berechnet, der TAMA (added percentage quota or import increment) genannt wird und den Wert des importierten Produkts auf die Preise der lokalen Güter angleicht
  • Schutzzölle - Diese werden auf eine begrenzte Anzahl von Importgütern gemäß dem Handelszuschlagsgesetz erhoben.
  • Dumpingabgaben - Die zuständige Behörde kann eine Dumpingabgabe erheben, wenn nachgewiesen wird, dass der Ausfuhrpreis der nach Israel eingeführten Waren unter dem üblichen Preis im Ursprungsland liegt.
  • Ausgleichszölle - Die zuständige Behörde kann Ausgleichszölle erheben, wenn nachgewiesen wird, dass die nach Israel eingeführten Waren zum Zeitpunkt ihrer Herstellung im Ursprungsland subventioniert wurden.
  • Mehrwertsteuer - Auf den Verkauf von Dienstleistungen und Waren wird eine Mehrwertsteuer von 17 % erhoben.

Unverbindliche Zollauskünfte können direkt beim AußenwirtschaftsCenter Tel Aviv eingeholt werden. Offizielle Zollauskünfte über maximal drei Zolltarifpositionen pro Antrag können über das AußenwirtschaftsCenter bei den zuständigen israelischen Zollämtern angefordert werden (Dauer: sechs bis acht Wochen ab Antragstellung).

Spezielle Sicherheitserfordernisse im Warenverkehr mit Israel

Analog zu ähnlichen US-Vorschriften gelten bei Importen nach Israel folgende Formalerfordernisse bezüglich der Ausstellung von Warenversandpapieren. Es müssen auf allen Versandpapieren wie Handelsrechnungen, Konnossements - Warenmanifesten, Packlisten, etc. folgende Indikationen angeführt werden:

  • Voller Name und Adresse des Importeurs unter Angabe seiner Mehrwertsteuernummer (VAT)
  • Voller Name und Adresse des Exporteurs unter Angabe seiner UID
  • Eine eindeutige Warenbeschreibung unter Anführung der ersten vier Stellen der betreffenden Zolltarifnummer (gemäß HS)

Produkthaftung und Konsumentenschutz

Im Jahr 2006 wurde eine Verordnung zur Produkthaftung im Rahmen des bestehenden Konsumentenschutzgesetzes erlassen. Danach haben Konsument:innen eine einjährige Garantie gegen Hersteller:innen. Weiterhin müssen Ersatzteile für die Produkte je nach Produktgattung mit unterschiedlich langen Fristen zur Verfügung gestellt werden.

Muster

Muster ohne Wert (das sind Muster, die keine Handelsware sind, entwertete Muster oder Muster von geringem Wert) sind zollfrei. Israel hat die Carnet ECS- und ATA-Abkommen über die vorübergehende Einfuhr von Warenmustern, Ausstellungsgütern etc. unterzeichnet.

E-Commerce

Israel bietet ausländischen Online-Verkäufer:innen von Konsumgütern hervorragende Möglichkeiten. Während beinahe 90% das Internet benutzen wird e-Commerce nur von rund der Hälfte der Israelis verwendet – Tendenz steigend.

2017 änderte die israelische Regierung ihre Vorschriften, um ausländische Unternehmen zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen zu verpflichten. Ein Unternehmen muss die Mehrwertsteuer erheben, wenn es eine Online-Präsenz hat, die sich an israelische Verbraucher:innen richtet, oder wenn es Vertreter:innen hat, die versuchen, israelische Kund:innen zu finden. Heruntergeladene Apps, Software, Musik, Spiele, Fernsehprogramme, Filme und Online-Glücksspiele unterliegen der israelischen Mehrwertsteuer in Höhe von 17 %.

Physische Waren im Wert von bis zu 75 USD sind von allen Steuern befreit, und Käufe im Wert von bis zu 500 USD sind zwar von Zöllen befreit, unterliegen aber dennoch der Mehrwertsteuer. So muss Amazon beispielsweise auf die Lieferung digitaler Produkte wie eBooks Mehrwertsteuer erheben, nicht aber auf physische Bücher, die weniger als 75 Dollar kosten.

Paketversand

Die Österreichische Post akzeptiert in der Relation Israel Pakete bis zu 20kg und einem Warenwert von bis zu 1.000 Euro. Die israelische Post befördert Pakete von bis zu 20 kg. Je nach Destination ist eine (internationale) Paketkarte erforderlich. Angesichts der Vielzahl von Versandarten sowie Dienstleistern empfiehlt es sich, bei konkretem Bedarf aktuelle Angebote über das AußenwirtschaftsCenter Tel Aviv einzuholen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Alle Einfuhrgüter nach Israel müssen mit einem Etikett versehen sein, auf dem das Ursprungsland, der Name und die Adresse der Hersterller:innen, der Name und die Adresse der israelischen Importeur:innen, der Inhalt und das Gewicht oder Volumen in metrischen Einheiten angegeben sind. In allen Fällen muss Hebräisch verwendet werden; Englisch kann hinzugefügt werden, sofern die gedruckten Buchstaben nicht größer sind als die in Hebräisch.

Detaillierte Informationen zu Verpackungsvorschriften und Ursprungsbezeichnung

Begleitpapiere

Handelsrechnung

Die Handelsrechnung muss dreifach ausgefertigt und firmenmäßig unterzeichnet werden. Weiters muss sie folgende Informationen enthalten: genaue Beschreibung der Güter und Waren mit Grad- und Qualitätsbezeichnungen (wenn möglich mit HS-Zolltarifnummer), Brutto- und Nettogewicht sowie Wertangaben, unbeglaubigt.

Zollfaktura

Eine Zollfaktura ist nicht erforderlich. Sofern vom Importeur:innen verlangt: dreifach, unbeglaubigt.

Weitere Informationen zum Thema benötigte Dokumente/Begleitpapiere

Restriktionen

Neben nicht-koscherem Fleisch sind nur wenige und sehr spezielle Waren mit einem Importverbot belegt. Für Waren aus Ländern, die mit Israel keine diplomatischen Beziehungen unterhalten (z.B. Golfstaaten, Malaysien) bzw. die den Import israelischer Waren boykottieren, bedarf es einer Importlizenz.

Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden palästinensischen Gebieten hergestellt werden, fallen nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel. Die Präferenzbehandlung wird daher abgelehnt, wenn auf einem Präferenznachweis angegeben ist, dass dort die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat. Die EU hat daher eine Liste der nichtbegünstigten Orte (i.e. israelische Siedlungen in der Westbank) erstellt. Den Wirtschaftsbeteiligten wird empfohlen, in der Liste nachzusehen, bevor sie eine Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr abgeben, die sich auf einen in Israel ausgestellten bzw. ausgefertigten Nachweis des Präferenzursprungs stützen soll.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Tel Aviv hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 24.02.2023