Blick auf die Corniche von Doha in West Bay, mit vielen modernen Wolkenkratzern, wolkenverhangener Himmel
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Katar: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 7 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns! 

Importbestimmungen

Das Außenhandelsregime ist grundsätzlich liberal. Es gibt eine kurze Liste an Import- und Exportrestriktionen (siehe Restriktionen).

Zollbestimmungen

Auf fast alle Güter wird ein einheitlicher Zoll von 5 % erhoben. Höhere Zollsätze bestehen unter anderem für folgende Güter: alkoholische Getränke und Tabakwaren – 100 %, Harnsäure und Ammoniak – 30 %, Stahl und Zement – 20 % (Abweichungen bestehen bei Staatsaufträgen), Musikinstrumente und Tonträger – 15 %. Insbesondere Agrarprodukte zum Beispiel lebende Tiere, frisches Obst und Gemüse, Meeresfrüchte, Getreide, Tee, Zucker, Gewürze und Saatgut können zollfrei in die GCC-Staaten eingeführt werden. Mehr Informationen zu befreiten Gütern können Sie der Zollbefreiungsliste entnehmen. Zur Ermittlung der auf Ihre Produkte zutreffenden Zollsätze, können sie den Zollrechner-Service von Qatar Customs nutzen.

Basis für die Zollberechnung ist der CIF-Wert. Bei FOB-Preisen werden 15 % auf den Rechnungswert aufgeschlagen und als Berechnungsbasis für den Zoll verwendet.

Importe durch staatliche Stellen und staatliche Unternehmen sind zollbefreit. Auch Projekte, welche von der Qatar Development Bank (QDB) finanziert werden, sind bei Import von Maschinen, Rohmaterialien und anderen Materialien vom Zoll befreit.

Nähere Informationen kann, unter Angabe der Zolltarifnummer der exportierten Ware, das AußenwirtschaftsCenter Doha geben.

Bei der Einfuhr von lebenden Tieren verlangt die Zollbehörde die Vorlage von Impfzertifikaten (u. a. Tollwut). Bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischprodukten und Nahrungsmitteln muss ein gesundheitsbehördliches Zertifikat (Untersuchungsbericht der österreichischen Lebensmitteluntersuchungsanstalt) beigebracht werden, ferner eine Bescheinigung, dass die Ware keine Hormone enthält. Bei Fleischprodukten muss außerdem eine Bestätigung über die den islamischen Vorschriften entsprechende Schlachtung (Halal-Zertifikat) von einer anerkannten islamischen Anstalt vorgelegt werden.

Da sich die Bestimmungen bezüglich der Exportbegleitpapiere laufend ändern, ist es ratsam vor dem Warenversand mit dem Spediteur bzw. mit dem AußenwirtschaftsCenter Doha die aktuellen Erfordernisse abzuklären. 

Carnet ATA

Mit 1.8.2018 wurde Katar zum 78. Mitglied der Carnet ATA Haftungskette. Ab diesem Zeitpunkt werden Carnet ATA in Katar auf Basis der Istanbul Konvention lediglich für Messe- und Ausstellungsgüter, kommerzielle Muster und Werbefilme sowie professionelle Werkzeuge (Presse- und Rundfunkausrüstung, Film-/Musikausrüstung, Chirurgische Ausrüstung, Bildungsausrüstung, Kostüme, Bühnenbild und andere Bühnenausstattung) akzeptiert.

Eine Verwendung des Carnet ATA für den Transit ist möglich, der Versand per Post ist jedoch ausgeschlossen. Das Carnet ist in Englisch oder Arabisch auszufüllen. Die Zollverwaltung kann eine Übersetzung verlangen wenn das Carnet in einer anderen Sprache ausgefüllt ist. Teilweise Wiederausfuhren werden nicht akzeptiert, d.h. die eingeführten Waren müssen gemeinsam zur Gänze wiederausgeführt werden. Carnets werden sowohl für unbegleitete Waren als auch für Handgepäck akzeptiert. 

Handelsabkommen 

Den aktuellen Rahmen für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der sechs Länder des Golfkooperationsrat GKR (Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und die Vereinigte Arabische Emirate) und der EU bildet das 1989 geschlossene Kooperationsabkommen.

Seit 1990 verhandelt die EU mit dem Golfkooperationsrat über ein Freihandelsabkommen. Jedoch bis dato noch ohne Ergebnis. 

Sonstige Einfuhrabgaben 

Temporärer Import

Einige Warenkategorien können vorübergehend ohne Erhebung von Zöllen zugelassen werden. Dazu gehören schwere Maschinen und Geräte für bestimmte Projektdurchführung, Halbfertigprodukte, Produkte für den Einsatz bei Ausstellungen und temporären Veranstaltungen, Maschinen und Werkzeug zur Reparatur importierte Geräte, Behälter und Materialien zum Nachfüllen, Weidetiere und kommerzielle Muster. Katar akzeptiert nur Carnets die für Ausstellungen oder Messen ausgestellt wurden.

Der temporäre Import kann für maximal sechs Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere sechs Monate) durch den lokalen Speditionspartner beantragt und abgewickelt werden. Der temporäre Import muss bereits vor Ankunft der Ware in Katar beim Zoll beantragt werden. Vielfach werden temporäre Importe abgelehnt, wenn die Ware nicht durch Seriennummern oder Ähnliches eindeutig erkennbar ist. Für den temporären Import werden die Import- und Verzollungsgebühren abgeführt sowie der Zoll hinterlegt. Dieser kann im Anschluss an die Ausfuhr per Ansuchen von der Generaldirektion des Zolls rückgefordert werden. Wenn die Ware nicht innerhalb der beantragten Zeit wieder ausgeführt wird, so behält der Zoll den hinterlegten Betrag als Zoll ein. In der Praxis ist das Verfahren sehr bürokratisch und zeitaufwendig.

Grundsätzlich müssen auch beim temporären Import sämtliche Begleitpapiere, so z.B. ein original unterzeichnetes und abgestempeltes Ursprungszeugnis, beigebracht werden. Dies gilt auch für gebrauchte Ware und auch für z.B. Werkzeuge oder Ähnliches.

Legalisierungskosten 

Bitte beachten Sie, dass der „geforderte“ Beglaubigungsweg der ist, dass zuerst die Austro-Arab Chamber of Commerce (Infos auf der Homepage der AACC) und danach die Botschaft des Staates Katar in Wien die Dokumente beglaubigen müssen. Allerdings lassen viele Firmen diese beiden Schritte in Österreich aus und nehmen die Beglaubigung direkt beim Import in Katar vor.

Muster

Muster ohne Handelswert können zollfrei eingeführt werden, für andere Muster gelten die üblichen Zollsätze. Es ist daher ratsam, jeweils eine Rechnung für die Muster mitzunehmen, auf welcher 'Samples of no Commercial Value' vermerkt ist. Falls mitgenommene Muster einen Handelswert besitzen, besteht die Möglichkeit eine Zollkaution zu leisten, die bei der Wiederausfuhr von der Zollbehörde retourniert wird. Eine Zollkaution kann nur von einer in Katar ansässigen Firma geleistet werden. Man braucht daher für die temporäre Einfuhr einen lokalen Partner, in der Regel einen Spediteur.

Vorschriften beim Versand per Post

Q-Post ist für den lokalen und internationalen Postverkehr zuständig, der grundsätzlich um vieles länger dauert, als man es aus Europa gewöhnt ist. Der normale Postlauf von Katar nach Europa liegt bei zwei bis drei Wochen.

Unter den Briefversand fallen folgende Dienstleistungen:

  • Briefe
  • Postkarten
  • Druckmaterial
  • Blindenbeschriftung
  • Kleine Pakete

Grundsätzliche Informationen zur Post, zu Kosten bzw. Restriktionen bezüglich Größe und Gewicht können hier nachgesehen werden: Qatar Post

Q-Post ist für den lokalen und internationalen Paketdienst zuständig. Es gibt zwei Arten der Versanddienstleistung für Pakete:

  • Air Mail Service
  • S.A.L. (Surface Air Lifted)

Folgende Gegenstände werden zum Versand NICHT angenommen:

  • Banknoten
  • Münzen
  • Gold
  • Silber
  • Schmuck bzw. jegliche Wertgegenstände

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Alle Lebensmittelsendungen müssen Angaben in Arabisch über Zusammensetzung, Gewicht, Produktions- und Ablaufdatum und Ursprungsland enthalten. Eine englischsprachige Etikettierung ist wegen des hohen Ausländeranteiles ratsam bzw. notwendig. Bei Lebensmitteln wird mitunter ein radiologisches Prüfzertifikat verlangt. Lebensmittel dürfen weder Alkohol noch Schweinefleisch enthalten. Bei allen Konsumgütern ist auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung für den Detailverkauf das Ursprungsland anzuführen (z.B.: 'Made in Austria'). Pharmazeutische Präparate und zumeist auch Nahrungsergänzungsmittel sind registrierungspflichtig.

Produktions- und Ablaufdatum sowie die Ursprungsmarkierung müssen direkt so auf dem Produkt und der Verpackung angebracht werden, dass sie nicht ausgelöscht oder abgeändert werden können. Es gibt keine Vorschriften, über die Größe oder den Platz der Anbringung der Beschriftung. 

Begleitpapiere

Die unten aufgelisteten Begleitpapiere müssen jeder Lieferung beigelegt werden:

  • Handelsfaktura (Original mit farbigem Stempel, in englischer Sprache, beglaubigt von der zuständigen Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes plus Kopien)
  • Ursprungszeugnis (Original, in englischer Sprache, ausgestellt von der jeweils zuständigen Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes, elektronisches UZ nicht erlaubt, nur Originalstempel und -unterschriften werden akzeptiert)
  • Konnossement (Standardset)
  • detaillierte Packlisten (in englischer Sprache)
  • Frachtdokumente (Frachtbrief, Luftfrachtbrief)
  • Kopie des Handelsregisterauszugs des Importeurs
  • Zollnummer des Deklaranten.

Grundsätzlich müssen die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis von der Wirtschaftskammer, von der Österreichisch-Arabischen Handelskammer und der Botschaft des Staates Katar in Wien legalisiert werden. Im praktischen Güterverkehr wird die Legalisierung durch die ÖAHK und die Botschaft des Staates Katar allerdings oftmals unterlassen und die Legalisierung direkt beim Zoll in Katar durchgeführt. Dies ist meist der schnellere und vielfach auch der günstigere Weg.

Elektronische Ursprungszeugnisse aus Österreich werden von den katarischen Zollbehörden nicht akzeptiert, da es keine direkte IT-Anbindung zwischen den Zollbehörden gibt. Diese werden aber auch deswegen nicht anerkannt, weil zwar Katar Mitglied der Akkreditierungskette der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris ist, Österreich und z.B. auch Deutschland dies aber nicht sind. Daher verbleibt als einzige Möglichkeit der Ursprungszeugnisse für die katarischen Zollbehörden das Ursprungszeugnis im Original mit Originalunterschrift und Stempel. 

Restriktionen

Das Außenhandelsregime ist grundsätzlich liberal. Es gibt wenige Restriktionen, welche aus der Importverbotsliste zu entnehmen sind., Dazu zählen u.a. Drogen, Waffen aller Art, Munition und Sprengstoff aufscheinen bzw. einer Liste von Waren, für deren Import besondere Genehmigungen notwendig sind (Schweinefleisch, alkoholische Getränke, Insektizide, Pharmazeutika etc.). Die Einfuhr von gegen die Zensurbestimmungen verstoßenden Drucksachen ist ausnahmslos verboten. Weiter ist zu beachten, dass die Einfuhr von motorisierten Fahrzeugen und Geräten (Pkw, Lkw, Bagger, Zugmaschinen), die älter als fünf Jahre sind, untersagt ist.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Doha hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 07.12.2023