Blick auf Nairobi, Hauptstadt von Kenia, Skyline
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Kenia: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen sind weitgehend abgebaut. Für einige Waren des Gesundheits- und Umweltsektors sowie des Sicherheitsbereiches werden Importlizenzen benötigt.

Pre-shipment Verification of Conformity (PVoC)

Kenia hat die Durchführung von Pre-shipment Verification of Conformity (PVoC) für Lieferungen ALLER Warengruppen vorgeschrieben. Grund dafür ist, dass die Qualität von Waren, die nach Kenia exportiert werden, bereits VOR Verschiffung sichergestellt werden soll. 

Vier Prüfgesellschaften, d.s. Bureau Veritas, SGS, Intertek sowie China Certification and Inspection Group wurden von der Regierung autorisiert, die erforderlichen Überprüfungen durchzuführen und ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. 

Achtung: Die Ausstellung des PVoC muss VOR Verschiffung (d.h. bereits in Österreich oder einem anderen Ursprungsort der Ware) erfolgen! Eine nachträgliche Inspektion nach Ankunft der Ware in Kenia ist mit einem erhöhten Aufwand an Zeit und Kosten verbunden. Im Zweifelsfall sollte vor Verschiffung eine Kommunikation mit dem Importeur erfolgen. 

Für Kuriertransporte mit Lieferung im Wege über den Jomo Kenyatta International Airport in Nairobi, die derzeit im Rahmen eines „Memorandums of Understanding“ (MoU) zwischen Kenya Bureau of Standards (KEBS) und der CIAK (Courier Industry Association of Kenya) abgewickelt werden, erfolgt die Zollabwicklung weiterhin gemäss Vereinbarung, d.h. Sendungen über Kurierdienste sind dann von der "pre-shipment inspection" befreit, sofern das Gewicht nicht 70KG und der Wert nicht 1.000 USD (exklusive Kurierspesen) übersteigt. 

Umfangreiche Informationen zu den betroffenen Warengruppen und der genauen Vorgehensweise finden sich auf der Seite des Kenya Bureau of Standards.

Zollbestimmungen

Der Zolltarif ist nach dem harmonisierten System innerhalb der EAC aufgebaut, es gelten für alle Mitgliedsstaaten gemeinsame Aussenzolltarife, die Common External Tariffs (CET). Zwischen den Staaten der EAC gibt es grundsätzlich keine Zolltarife mehr. Die aktuellen Zolltarife sind bei Halbfertigfabrikaten 10 % und bei Fertigwaren 25 %. Für Rohmaterialen, Produktionsgüter, landwirtschaftliche Betriebsmittel, reinrassige Tiere und Medikamente werden keine Zölle eingehoben. Es gibt allerdings viele Ausnahmen und Abweichungen. Das AußenwirtschaftsCenter kann hier zur Klärung beitragen.

Handelsabkommen

Am 16. Oktober 2014 wurden die Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) abgeschlossen und der Text paraphiert.

Sonstige Einfuhrabgaben

Bei Fragen zu sonstigen Einfuhrabgaben kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Nairobi.

Muster

Muster, die als solche erkennbar sind, und andere Artikel, die nach Einschätzung der Zollbehörde keinen Handelswert haben, können zollfrei eingeführt werden.

Geschenke

Grundsätzlich muss auch für Geschenke Zoll bezahlt werden, wenn die einzelnen Güter nicht von vornherein zollfrei sind. Manche Geschenksendungen an Wohltätigkeitsvereine können auf Antrag bei der Zollbehörde zollbefreit werden, wenn diese Güter für anerkannte Projekte, z.B. von registrierten NGOs für die Verteilung an Bedürftige, für medizinische Behandlungen, zur Resozialisierung oder erzieherischen oder religiösen Zwecken, zur Verfügung gestellt werden.

E-Commerce

Die Verwendung von E-Commerce in Kenia nimmt weiter zu und liegt über dem regionalen Durchschnitt. Es wird erwartet, dass die Umsätze bis 2025 ein positives jährliches Durchschnittswachstum von 16,4 % aufweisen werden. Mit einem Umsatz von 1,1 Mrd. USD und einem Anteil von 76,1 % erzielte der E-Commerce im Jahr 2020 die höchsten digitalen Umsätze.

Der Anteil der digitalen Ausgaben an den Konsumausgaben pro Kopf lag im Jahr 2021 bei 1,8 %. Die E-Commerce-Umsätze stammen hauptsächlich aus den Bereichen Spielzeug und Hobby, Möbel und Haushaltsgeräte, Lebensmittel und Körperpflege, Elektroartikel und Medien sowie Mode.

Online-Handelsplattformen werden in Kenia traditionell nicht durch das kenianische Informations- und Kommunikationsgesetz (KICA) reguliert, da sie keine elektronischen Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes darstellen und daher nicht lizenzierbar sind. Das bedeutet, dass die Verbraucher keinen Schutz durch die Verbraucherschutzbestimmungen (2010) genießen können, die in Fällen gelten, in denen die Lizenznehmer der Behörde Dienstleistungen anbieten. Zu den weiteren Herausforderungen für an E-Commerce interessierte Firmen gehören die Logistik und die Infrastruktur, die physische Adressierung, die Kosten der Technologie sowie die Cyber-Sicherheit.

Das regulatorische Umfeld ändert sich allerdings mit der Einführung der Digital Service Tax im Finance Act 2020.

Paketversand

Handelsrechnung in englischer Sprache, mindestens dreifach, in der die cif-Preise sowie separate Angaben über Seefracht und Versicherungsprämie enthalten sein müssen, Angabe des Ursprungslandes sowie die Adressierung an die Nummer des Postfaches (P.O. BOX).

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Seit Einführung des metrischen Systems in Kenia dürfen Fertigwaren nur noch in metrischen Einheiten verkauft werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gibt es für Branntwein, Kondensmilch, Milchpulver, Baumwollgarnen und Seife. Pharmazeutische Produkte müssen auf der Verpackung die chemische Zusammensetzung in Englisch und Latein sowie das Endverbrauchsdatum tragen.

Begleitpapiere

Ausstellung durch Exporteur

  • Packing List
  • Certificate of Origin
  • Commercial Invoice
  • Pre-shipment Verification of Conformity (PVoC) 

Importeur

  • Import Declaration Form mit Deposit Slip, Pro Forma Rechnung, PIN Certificate, Importer Code
  • Customs Import Declaration
  • Declaration of Dutiable Value
  • Commercial Invoice 

Spediteur/Frächter

  • Inward Report of Aircraft or Vessel
  • Landing Certificate
  • Air Waybill
  • Bill of Lading
  • Parcels List 

Vor Verschiffung sollte mit dem Importeur über die genauen Bestimmungen für einzelne Warengruppen Rücksprache geführt werden.

Restriktionen

Die Einfuhr von Medikamenten wird vom „Pharmacy & Poisons Board“ genehmigt.

Bei Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Waffen, Munition und Feuerwerksartikeln sind besondere Bestimmungen zu beachten. Die Einfuhr von Jagdwaffen ist untersagt (allgemeines Jagdverbot). Verschiedene Embleme und Personen dürfen nicht aufscheinen (Nationalflagge Kenias, Präsident, etc.).

Kenia ist dem Washingtoner Artenschutzabkommen 1979 beigetreten. Bei der Ein- und Ausreise wird streng kontrolliert.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Nairobi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 08.03.2023