Stadtansicht von Pristina: Bunte Häuser und eine Kirche, im Hintergrund nebelverhangene Bergkette
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Kosovo: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Generell liberal: jede in Kosovo registrierte Firma (als Import bzw. Exportfirma) darf exportieren und importieren. Importgenehmigungen sind u.a. für medizinische Produkte notwendig.

Beim Import von Holz, Pflanzen etc. ist ein Phytosanitärzeugnis erforderlich und beim Import von Fleisch und Fleischwaren ein Veterinärzeugnis, das man bei der Veterinär- und Lebensmittelbehörde / Kosovo Veterinary and Food Agency (KVFA) erhält.

Zollbestimmungen

Kosovo hat im Jahr 2009 einen Zollkodex gemäß EU-Normen verabschiedet (Amtsblatt- Gesetz Nr.O4) und nutzt einen integrierten Tarifplan. Der TARIK basiert auf dem Harmonized System der World Customs Organisation und der kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften.

Waren für UN, EULEX, UNHCR, ICRC sowie für das diplomatische und konsularische Corps dürfen zollfrei eingeführt werden.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und Kosovo ist am 1.4.2016 in Kraft getreten. Ziel des Abkommens ist unter anderem die Schaffung einer bilateralen Freihandelszone innerhalb von längstens 10 Jahren. Mit dem Inkrafttreten des SAA sind von beiden Parteien bereits Zölle beseitigt oder gesenkt worden. Kosovo ist auch Mitglied der CEFTA, zu der alle sechs Westbalkanstaaten und Moldawien gehören.

Bei der Einfuhr ist die Mehrwertsteuer von 18% an der Grenze zu bezahlen. De facto wird die Mehrwertsteuer nach wie vor als eine Art Zusatzzoll erhoben.

Die Exporte aus Kosovo genießen in den EU-Ländern sowie in der Schweiz laut EU-Verordnung 2563/2000 Zollfreiheit. Mit der EU besteht ein Meistbegünstigungsabkommen. 

Alle näheren Informationen zum Thema Zoll sind auf der Homepage des kosovarischen Finanzministeriums abzurufen.

Kosovo erkennt das Carnet ATA prinzipiell an, als Haftungsdokument ist es allerdings nicht verwendbar.

Handelsabkommen

Am 1. April 2016 trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Kosovo in Kraft.

Das SAA ist die erste umfassende vertragliche Beziehung zwischen Kosovo und der EU. Es hat den gleichen Aufbau und Inhalt wie die Abkommen mit den restlichen Westbalkanstaaten und enthält alle Elemente einer vollständigen politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Kosovo und EU (Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt etc.).

Die EU wird ihren Markt für Produkte aus Kosovo vollständig öffnen, während Kosovo für einige sensible Produkte längere Übergangsfristen vorgesehen hat.

Sonstige Einfuhrabgaben

Beim Import nach Kosovo fällt eine Einfuhrsteuer in Höhe von 18% an. Für gewisse Lebensmittel, medizinische Hilfsmittel, Schulmaterial und – ausstattung, IT-Ausrüstung, aber auch Dienstleistungen wie Wasser- und Stromversorgung gilt ein Steuersatz von 8%.

Eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gilt für Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Produkte, aber auch für Maschinen und Ausrüstungen, die in Kosovo nicht produziert werden.

Auf Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten, gebrauchte Autos und Ölderivate fällt eine gesonderte Verbrauchsteuer an. Die Ware muss mit sogenannten Akzise-Marken beklebt werden, ehe sie auf den Markt gebracht werden darf.

Muster

Muster ohne kommerziellen Wert dürfen zollfrei importiert werden. Dafür ist allerdings eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich.

Bei Geschenksendungen sind insbesondere die Postvorschriften zu beachten. Geschenke im Wert bis zu 175 Euro sind zollbefreit.

E-Commerce

Der E-Commerce wird durch die Gesetze über die Informationsgesellschaft und den Verbraucherschutz (Law on Information Society Services and Consumer Protection) geregelt. Kosovo folgt den EU-Standards für den elektronischen Handel und den Verbraucherschutz. Die Handelsabteilung im Ministerium für Industrie, Unternehmertum und Handel ist für die Planung der Handelsaktivitäten in Kosovo zuständig.

Paketversand

Es gelten die international üblichen Normen. Postlaufzeit Wien-Prishtina: 3-5 Werktage

Gebühren:

  • Briefe bis 20 g nach Kosovo: 1,00 Euro
  • Briefe bis 75 g nach Kosovo: 2,10 Euro

Für eine schnellere Zustellung siehe Tarifbestimmungen der österreichischen Post.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Es gibt derzeit keine besonderen Verpackungsvorschriften. Für Lebensmittel sind Kennzeichnungen in albanischer oder serbischer Sprache (Importeur, Inhalt, Ablaufdatum) vorgeschrieben, die normalerweise vom Importeur an der Grenze durch Aufkleber angebracht werden. Waren aus der EU dürfen normalerweise problemlos importiert werden. Auf dem Etikett muss der kosovarische Importeur mit Adresse unter korrekter Nennung Kosovos laut Verfassung stehen, d.h. „Republik Kosovo“ , „Kosovo“ oder „RKS“. Serbische Benennungen des Kosovo werden nicht akzeptiert (wie z.B. „Kosovo i Metohia“, „Kosovo Unmik“, „Kosovo 1244“, etc.) - diese Waren werden nicht für die Einfuhr freigegeben.

Vorschriften bei der Beschriftung von Produkten

Die Beschriftung von Produkten ist in Kosovo gemäß Art. 13 und Art. 17 des Gesetzes Nr. 04/L-121 Law on Consumer Protection geregelt. Laut diesem Gesetz sind die Produktionsbetriebe, Importunternehmen bzw. Verkaufspersonen verpflichtet, schon vor der Platzierung auf dem Markt eine Beschriftung auf Albanisch (oder Serbisch) auf alle Produkte anzubringen, damit die Kundschaft vollständig über das Produkt informiert ist. 

Die kosovarische Normungsagentur (Kosovo Standardisation Agency, KSA) innerhalb des Handelsministeriums ist zuständig für die Einführung und Kontrolle von Normen. Die Agentur wurde im Jahr 2005 gegründet und hat bis dato über 4.000 EU- und ISO-Normen als „SK-Normen“ adaptiert. 

Für Arzneimittel ist nach wie vor eine Registrierung in Kosovo notwendig. Nähere Auskünfte über die Pflicht der Vorlage von Attesten und Zulassungen sowie Attestierungsstellen geben wir Ihnen gerne auf Anfrage. 

Begleitpapiere

In der Regel sind Handelsfaktura, Konnossement, Qualitätszertifikat, Packliste und Ursprungszeugnis in der gewünschten Kopienanzahl (meistens 5-fach) erforderlich. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 bzw. das Formblatt EUR 2 werden anerkannt.

Restriktionen

Folgende Waren unterliegen Handelsbeschränkungen: militärische Produkte, radioaktives Material und psychotrope Substanzen. Produkte, die Leben, Gesundheit oder die Umwelt beeinflussen, dürfen nur von Importeuren mit spezieller Genehmigung importiert werden (z.B. Medikamente, medizinische Geräte).

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Laibach hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 08.03.2023