Nach Malaysia exportieren / aus Malaysia importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Malaysia.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Malaysias Wirtschaft ist in hohem Maße außenhandelsorientiert. Teilweise weisen die Zollsätze und Importlizenzen protektionistischen Charakter zum Schutz lokaler Produktion auf. Ausnahmen bestehen allerdings für bestimmte in Produktionsbetrieben eingesetzte Rohmaterialien sowie Maschinen und Industrieanlagen. Kleinere Liberalisierungsschritte sind im Zuge der AFTA-Umsetzung bemerkbar.
Die Regierung ist bestrebt, die einheimische Industrie zu fördern bzw. zu schützen; das Erfordernis von Importlizenzen kommt daher meist einem Importverbot gleich. Der Großteil der Waren kann auf Grund der "Open General Import Licence" eingeführt werden. Jene Waren, die nicht oder nur mittels Einzellizenz importiert werden können, sind in drei Listen (Schedules) angeführt:
- Liste 1: Waren mit Importverbot für Gesamtmalaysia
- Liste 2: Waren, die nur gegen Sonderbewilligung eingeführt werden können, wie z.B. lebende Tiere, Funkgeräte oder Zucker
- Liste 3: Industriegüter, die lokal gefertigt werden und nur gegen Sonderbewilligung des Handelsministeriums importiert werden können (u.a. Stahl, Zement, Kunstdünger, Pkw)
Ausführliche Informationen bietet das Royal Customs and Excise Department.
Zollbestimmungen
Brüsseler Nomenklatur (Harmonisiertes System), Verzollungsbasis ist der CIF-Wert. Die Zolltarife haben bei einigen Positionen protektionistischen Charakter, wie z.B. bei Kraftfahrzeugen. Präferenzzollsätze im Rahmen des Freihandelsabkommens AFTA - ASEAN Free Trade Area, welches auf u.a. China, Japan, Korea, Indien, in 2009 auch Australien und Neuseeland erweitert wurde und seit 2006, respektive 2008 bilaterale FTA mit Japan und Pakistan. Das Freihandelsabkommen MAFTA (mit Australien) ist seit 1.1.2013 in Kraft. Mit der Türkei besteht seit dem 1. August 2015 das MTFTA-Abkommen. Siehe auch Ministry of Trade and Industry (MITI): unter Malaysia – Promoting Trade –und Free Trade Agreements. Ein Freihandelsabkommen mit der EU ist in Verhandlung (derzeit ist aber nicht absehbar, wann mit einem Abschluss gerechnet werden kann). Am 8. März 2018 wurde das Freihandelsabkommen Comprehensive Progressive Trans-Pacific Partnership“ (CPTPP) unterschrieben. Die 11 Vertragsstaaten Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam entsprechen einer Gesamtbevölkerung von 495 Millionen mit einem Anteil am weltweiten Bruttoinlandsprodukt von 13,5%.
Die Importzölle in Malaysia variieren je nach Produkt zwischen 0 und 50%. Gerne kann das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur gegen Bekanntgabe der Zolltarifnummer die Höhe des Importzolls für Ihr Produkt eruieren. Wir empfehlen Ihnen, uns zudem die englischsprachige Definition der jeweiligen Zolltarifnummer bekanntzugeben, um etwaige Rückfragen beim malaysischen Zoll für uns zu erleichtern.
Sonstige Einfuhrabgaben
Auf die Mehrzahl der nach Malaysia importierten Produkte wird eine Sales Tax von 5 bzw. 10% eingehoben. Einige wenige Produkte, u.a. bestimmte Grundnahrungsmittel, sind vollständig von der Sales Tax ausgenommen. Die Service Tax für in Malaysia ausgeführte Dienstleistungen, beträgt einheitlich 6%.
Das Thema malaysische Sales and Service Tax (SST) wirft gelegentlich Fragen auf, allen voran, da diese Steuer erst im Jahr 2018 eingeführt wurde und die bis dahin gültige Mehrwertsteuer (Goods and Service Tax) ersetzte. Unser AC beantwortet gerne Ihre Fragen zur SST.
Muster
Warenmuster ohne Handelswert sind zollbefreit. Ein Stempel mit dem Vermerk „Commercial Sample“ ist ausreichend.
Geschenksendungen - einschließlich Werbegeschenke - bedürfen keiner Genehmigung, unterliegen aber den normalen Zollsätzen.
Vorschriften für Versand per Post
Postsendungen sind bis zu einem Höchstgewicht von 30 kg erlaubt und müssen von einer internationalen Paketkarte und einer in englischer Sprache ausgefertigten Zollinhaltserklärung begleitet sein.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Bei der Verpackung für die nach Malaysia bestimmte Ware ist das während des ganzen Jahres gleichbleibende feuchtheiße Klima zu berücksichtigen. Die Verpackung soll stabil sein.
Es bestehen keine Vorschriften für die Markierung von Packstücken, Ursprungsbezeichnung ist nur vorgeschrieben, wenn durch Etikettierung (Aufmachung) ein irreführender Eindruck über das Ursprungsland entsteht, sowie bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren.
Die einzelnen Kolli sollten möglichst keine Waren unterschiedlicher Zollpositionen enthalten. Nahrungsmittel sollten nicht weiß verpackt sein, sondern vorzugsweise rot, gelb oder blau, bzw. Kombinationen von rot, grün, und blau, jedoch nicht einfärbig blau.
Begleitpapiere
- Transportdokument (Bill of Lading, Airway Bill)
- Handelsrechnungen dreifach, ohne Beglaubigung, Angabe der Packstücke (Zahl, Art, Kollinummerierung), handelsübliche Beschreibung der Ware, Brutto- und Nettogewicht, Abgangsort und Ursprungsland
- Ursprungszeugnisse: Sollten diese ausnahmsweise verlangt werden, genügt die von der jeweiligen Wirtschaftskammer beglaubigte Erklärung "We hereby declare that the country of origin of the goods is the Republic of Austria"
- Versicherungsbescheinigung: Voraussetzung ist die Versicherung der Ware
- Akkreditiv: wenn für das zugrundeliegende Exportgeschäft abgeschlossen
Restriktionen
Gemäß Federal Government Gazette, Customs (Prohibition of Imports) Order 2012 vom 31.12.2012 – P.U. (A) 490 sind bestimmte Waren Beschränkungen unterworfen, u.a. bestimmte Arten von Reifen, Chemikalien und gewisse Holzarten.
Alle Nahrungsmittel, Getränke und essbare Agrarprodukte, die entweder importiert oder in Malaysia produziert werden, unterliegen Richtlinien, die im Food Act 1983 und Food Regulation 1985 Malaysia zusammengefasst sind.
Für Fleisch, Fleischprodukte und Alkohol gelten strikte Importvorgaben, da mehr als die Hälfte der Bevölkerung Muslims sind. Das Department of Veterinary Services Malaysia (DVS) ist für die Erarbeitung und gesetzliche Einhaltung der Vorgaben sowie Ausstellung von Importgenehmigungen für Fleisch und Fleischprodukte sowie lebende Tiere zuständig.
Einige als strategisch geltende Branchen sind durch beschränkte Importlizenzen geschützt. Dazu gehören die Stahl-, Zement-, Automobil- und Automobilzulieferindustrie sowie Polyäthylen und Polypropylen.
Importgenehmigungen sind auch für gewisse andere Sektoren notwendig (elektrische Produkte, sanitäre Produkte, Diät- oder Veterinärprodukte), die nicht als geschützt bezeichnet sind.
Importkontingente werden selten gesetzt und dann nur für Reis, Fleisch, Obst und Gemüse. In extremen Fällen (bei gefrorenen Hühnern, Eiern, Milch oder Zucker) besteht ein Importverbot, wenn der Bedarf durch die heimische Produktion gedeckt ist.
Es gibt auch Produkte, für die aufgrund von Sicherheits- sowie religiösen- und moralischen Gründen ein Importverbot besteht bzw. eine spezielle Genehmigung erforderlich ist.
Artenschutz
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), Abteilung Nationalparks, Natur- und Artenschutz, W http://www.cites.at (Bereich Nationalparks, Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.