Nach Marokko exportieren / aus Marokko importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Marokko.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Die Wareneinfuhr nach Marokko ist liberalisiert. Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, sowie Waffen und Sprengstoff wird jedoch eine Einfuhrgenehmigung (autorisation d'importation) verlangt. Bei Investitionen können Zoll- und Abgabenfreiheit für die importierten Anlagegüter beantragt werden.
Zollbestimmungen
Im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen Marokko und der EU wurden die Einfuhrzölle für Industrieprodukte aus der EU bereits vollständig abgebaut. Bestehen bleiben bei der Einfuhr lediglich die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchssteuer auf Produkte wie Tabak und Alkohol, die taxe parafiscale in Höhe von 0,25% sowie unterschiedliche nicht-tarifäre Auflagen. Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Im gewerblichen Bereich verpflichtete sich Marokko zu einem Zollabbau.
Marokko verwendet das Harmonisierte System von Zolltarifnummern; somit stimmen die ersten 6 Stellen der Zolltarifposition zwingend überein. Das System der Referenzpreise, mit dem Unterfakturierungen verhindert werden sollen, ist im Einklang mit den GATT/WTO-Regeln bereits seit 2002 beendet. Nichts desto trotz kommt es mitunter vor, dass bei Niedrigpreisen der lokale Zoll den deklarierten Warenwert bezweifelt und interne Referenzpreise zur Abgabenberechnung ansetzt.
EMPFEHLUNG FÜR DIE PRAXIS! Vor allem bei Erstlieferungen nach Marokko empfiehlt es sich, vorab mit dem Importeur bzw. dessen Zollagenten Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Zolltarifpositionen korrekt sind. Eine umfassende Beratung steht Ihnen außerdem durch das AußenwirtschaftsCenter Casablanca zur Verfügung.
Sonstige Einfuhrabgaben
Außer dem Zoll (Droit d’Importation = DI) werden die Mehrwertsteuer (20% Normalsatz, 14%, 10% bzw. 7% Sondersätze) sowie eine Parafiskale Steuer (taxe parafiscale) von 0,25% erhoben.
Muster
Muster und Warenproben ohne Handelswert
Als Muster und Warenproben ohne Handelswert gelten nur solche, welche im Hinblick auf ihren geringen Wert und ihre geringe Menge effektiven Musterwert haben. Muster ohne Wert werden zollfrei abgefertigt, jedoch nur, wenn in der Zollfaktura kein Wert angegeben ist (Vermerk: échantillon sans valeur commerciale). Dasselbe gilt für Kataloge, Prospekte udgl. Muster und Prospekte sollten – sofern möglich – als Brief und nicht als Luftpostpaket oder Luftfracht (Auslösen oftmals langwierig) versandt werden. Musterkollektionen von Vertretern können im Zollvormerkverkehr eingeführt werden.
Muster und Warenproben mit Handelswert
Auch Musterkollektionen mit einem Handelswert unterliegen dem Régime d’Importation Temporaire (Vormerk), wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Sollen Muster, die nach dem Régime d’Importation Temporaire importiert worden sind, in Marokko bleiben, so gelten für diese die normalen Einfuhr- und Zollbestimmungen. Seit 1999 gilt eine vereinfachte Ein- bzw. Ausfuhrdeklaration für Muster unter einem Warenwert von MAD 5.000, die Déclaration simplifiée d’importation et d’exportation des échantillons, modèles, spécimen et coupes-types.
Geschenke
Geschenksendungen werden wie normale Warensendungen behandelt.
Vorschriften für Versand per Post
Für Sendungen nach Marokko gelten die in Österreich gültigen Maße. Sämtliche Sendungen werden vom marokkanischen Zoll kontrolliert. Pakete werden in Anwesenheit eines Zollbeamten geöffnet. Zollpflichtige Waren müssen verzollt werden.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Verpackungen von Lebensmitteln, Wein, Textilien und Chemikalien, aber auch von andern Produkten müssen Markierungs- und Verpackungsvorschriften erfüllen.
Das CE-Zeichen
Das CE-Zeichen gilt in der Regel auch in Marokko und bestätigt die Übereinstimmung mit grundlegenden, von der EU festgelegten Sicherheitsnormen für folgende Güter:
- Maschinen
- Baumaterialien
- Telekommunikationseinrichtungen
- medizinische Geräte
- Sportartikel
- Spielzeuge
- Explosivstoffe
Die CE-Markierung kann vom Produzenten oder seinem EU-Importeur erworben werden. CE-gekennzeichnete Produkte können in allen EWR-Staaten frei gehandelt und verkauft werden, ohne dass es im Bestimmungsland einer weiteren Prüfung des Produktes bedarf.
Begleitpapiere
Den Waren sind folgende Begleitpapiere beizulegen:
Französischsprachige Handelsfakturen in 3-facher Ausfertigung (5 Kopien) unter Angabe des Warenbetrages ohne Mehrwertsteuer, die Mehrwertsteuer (Satz + Betrag) sowie die genauen Kundenangaben, Transportdokumente, Packliste, Warenverkehrsbescheinigung (Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen Marokko und der Europäischen Union muss ein EU-Ursprung mit einem EUR.1 belegt werden; Ursprungszeugnis EUR.1 oder EUR.2 im Falle einer temporären Einfuhr mit späterer Rückausfuhr in die EU).
Zur bevorzugten Behandlung von Warensendungen mit Ursprung innerhalb der Europäischen Union entsprechend des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Marokko ist ein Präferenznachweis gemäß den Ursprungsregeln notwendig.
Dies kann sein: EUR.1 oder EUR-MED
Es handelt sich hierbei um eine von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED, die eine konkrete Sendung betreffen.
Rechnungserklärung
Dies ist eine Erklärung auf der Rechnung, die unabhängig vom Wert der Sendung von einem „ermächtigten Ausführer“ unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird oder die innerhalb der Wertgrenze von bis zu EUR 6.000 von jedem Ausführerunabhängig davon, ob dieser „ermächtigt“ ist oder nicht – abgegeben werden kann. Die Erklärung auf der Rechnung ist vom Ausführer oder von seinem bevollmächtigten Vertreter aufzusetzen und zu unterzeichnen.
AUS DER PRAXIS! In der Tat wird die Rechnungserklärung vom marokkanischen Zoll nicht immer anerkannt bzw. kommt es zu Rückfragen, die den Versand der Ware verzögern.
Der Wortlaut der „Ursprungserklärung auf der Rechnung“ für den Warenwert mit Marokko lautet:
DE : Der Unterzeichner, Ausführer/Exporteur der in diesem Papier beschriebenen Waren, erklärt, dass diese Waren, falls nichts Anderes angegeben ist, die Voraussetzungen erfüllen, um die Ursprungseigenschaft im Präferenzverkehr mit Marokko zu erlangen, und dass diese Waren Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft sind.
FR: Je soussigné, exportateur des marchandises couvertes par le présent document, déclare que, sauf indication contraire, ces marchandises répondent aux conditions fixées pour obtenir le caractère originaire dans les échanges préférentiels avec le Maroc et sont originaires de la Communauté européenne.
Sind in einer Rechnung auch Waren aufgeführt, die keine Ursprungswaren der EU sind, so hat der Ausführer/Exporteur diese Waren deutlich anzugeben und zu kennzeichnen.
Versicherungsbestätigungen
Für Waren und deren Transport im marokkanischen Hoheitsgebiet ist die Versicherung einer marokkanischen Versicherungsgesellschaft notwendig. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die Rechnung sollte den Wert FOB (Free on Board) enthalten und die sonst üblichen Angaben, wie Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke bzw. Packliste, Brutto- und Nettogewicht, Lieferbedingungen und Warenbeschreibung aufweisen.
Luftfrachtsendungen
Für Luftfrachtsendungen gelten analoge Bestimmungen wie bei Seefracht. Konsulatsfakturen sind nicht vorgeschrieben.
Restriktionen
Die Importbestimmungen für Waren aus der EU sind prinzipiell liberal. Es bestehen allerdings einige Ausnahmen und Restriktionen:
- Importquoten
- Antidumping-Zölle
- UN-Embargo
Sonderregelungen gibt es bei gewissen Produkten, wie beispielsweise:
- Textilien
- Eisen und Stahl (Osteuropa)
- landwirtschaftliche Produkte
- Kriegsmaterial
- so genannte dual-use-Güter
- sowie im Handel mit China
Informationen über Importquoten und Einfuhrlizenzen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft:
Center 2 / Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien, Austria
T +43 1 71100 0
F +43 1 71100 8386
E post@c22.bmwfw.gv.at; service@bmwfw.gv.at
W www.bmaw.gv.at
Für einige landwirtschaftliche Güter sind Importlizenzen erforderlich. Diese Güter sind in einem Warenkatalog festgelegt. Außerdem sind besondere Vorschriften bei Verpackung und Etikettierung zu beachten.
Die Lizenzen werden ausgestellt von:
Agrarmarkt Austria – AMA
Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Austria
T +43 1 33151 0
F +43 1 33151 199
E lizenzen@ama.gv.at
W www.ama.at
Artenschutz
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Natur- und Artenschutz, T +43(1)515 22-1402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Casablanca hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.