Panoramablick auf Casablanca, der Turm der Hassan II Moschee ragt hervor, unter blauem Himmel am Meer gelegen.
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Marokko: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 9 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns! 

Importbestimmungen

Die Wareneinfuhr nach Marokko ist liberalisiert. Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte sowie für Waffen und Sprengstoff wird jedoch eine Einfuhrgenehmigung (autorisation d'importation) verlangt. Bei Investitionen können Zoll- und Abgabenfreiheit für die importierten Anlagegüter beantragt werden. 

Zollbestimmungen

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen Marokko und der EU wurden die Einfuhrzölle für Industrieprodukte aus der EU bereits vollständig abgebaut. Bestehen bleiben bei der Einfuhr lediglich die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchssteuer auf Produkte wie Tabak und Alkohol, die taxe parafiscale in Höhe von 0,25% sowie unterschiedliche nicht-tarifäre Auflagen. Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Im gewerblichen Bereich verpflichtete sich Marokko zu einem Zollabbau.

Marokko verwendet das Harmonisierte System von Zolltarifnummern; somit stimmen die ersten 6 Stellen der Zolltarifposition zwingend überein. Das System der Referenzpreise, mit dem Unterfakturierungen verhindert werden sollen, ist im Einklang mit den GATT/WTO-Regeln bereits seit 2002 beendet. Nichts desto trotz kommt es mitunter vor, dass bei Niedrigpreisen der lokale Zoll den deklarierten Warenwert bezweifelt und interne Referenzpreise zur Abgabenberechnung ansetzt.

EMPFEHLUNG FÜR DIE PRAXIS! Vor allem bei Erstlieferungen nach Marokko empfiehlt es sich, vorab mit dem Importeur bzw. dessen Zollagenten Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Zolltarifpositionen korrekt sind. Eine umfassende Beratung steht Ihnen außerdem durch das AußenwirtschaftsCenter Casablanca zur Verfügung.

Carnet ATA 

Für bestimmte Verwendungszwecke können Waren mittels Carnet ATA nach Marokko eingeführt werden. Dazu gehören:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
  • Waren zur Durchführung von Versuchen/Vorführungen (allerdings nicht zu kommerziellen Zwecken)
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung
  • Tiere, die zur Berufsausübung gehören
  • Tiere zu Sport- und Wettkampfzwecken
  • Negative zum Drucken 

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes finden Sie unter: wko.at/carnet

Handelsabkommen

Die Handelsbeziehungen der EU mit Marokko basieren auf dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. März 2000 in Kraft ist.Seit 1. März 2013 verhandelt die EU mit Marokko über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen, welches Teil des bestehenden Abkommens sein wird.

Sonstige Einfuhrabgaben

Außer dem Zoll (Droit d’Importation = DI) werden die Mehrwertsteuer (20% Normalsatz, 14%, 10% bzw. 7% Sondersätze) sowie eine parafiskale Steuer (taxe parafiscale) von 0,25% erhoben. 

Muster 

Muster und Warenproben ohne Handelswert

Als Muster und Warenproben ohne Handelswert gelten nur solche, welche im Hinblick auf ihren geringen Wert und ihre geringe Menge effektiven Musterwert haben. Muster ohne Wert werden zollfrei abgefertigt, jedoch nur, wenn in der Zollfaktura kein Wert angegeben ist (Vermerk: échantillon sans valeur commerciale). Dasselbe gilt für Kataloge, Prospekte udgl. Muster und Prospekte sollten – sofern möglich – als Brief und nicht als Luftpostpaket oder Luftfracht (Auslösen oftmals langwierig) versandt werden. Musterkollektionen von Vertretern können im Zollvormerkverkehr eingeführt werden. 

Muster und Warenproben mit Handelswert

Auch Musterkollektionen mit einem Handelswert unterliegen dem Régime d’Importation Temporaire (Vormerk), wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Sollen Muster, die nach dem Régime d’Importation Temporaire importiert worden sind, in Marokko bleiben, so gelten für diese die normalen Einfuhr- und Zollbestimmungen. Seit 1999 gilt eine vereinfachte Ein- bzw. Ausfuhrdeklaration für Muster unter einem Warenwert von MAD 5.000, die Déclaration simplifiée d’importation et d’exportation des échantillons, modèles, spécimen et coupes-types. 

Geschenke

Geschenksendungen werden wie normale Warensendungen behandelt.

E-Commerce

Die E-Commerce-Branche steckt in Marokko noch in den Kinderschuhen, die Digitalisierung hat noch kein großes Gewicht in der gesamten Wirtschaft (1% - 2% des BIP). Es gibt noch viel Handlungsbedarf und damit auch viele Chancen, die es zu nutzen gilt. Vor allem seit der Pandemie erfährt der marokkanische E-Commerce allerdings ein starkes Wachstum. In den ersten drei Quartalen 2121 verzeichnete die Branche einen Anstieg von 48,4% der Transaktionen (ca. 15 Mio.) und 30,5% des Volumens (5,34 Mrd. MAD) im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum. 67% der Verbraucher, die online einkaufen, nutzen Dienste zur Online-Bezahlung von Rechnungen. 37% kaufen Produkte, die mit Mode zu tun haben (mehr als 50% in der Altersgruppe 18-24 Jahre). 28% kaufen Tickets und Hotelreservierungen für ihre Reisen. In den letzten Jahren wächst die Zahl der neuen marokkanischen E-Commerce-Webseiten langsam, aber stetig. Schätzungsweise sind heute mehr als 2000 marokkanische E-Commerce-Webseiten im Land aktiv, angeführt von den großen Akteuren Jumia.ma und Avito.ma. Einige internationale Handelswebseiten schaffen es ebenfalls, einen erheblichen Teil der E-Konsumenten in Marokko auf sich zu ziehen, allen voran Aliexpress. Auf logistischer Ebene sind in Marokko heute mehrere neue, auf den E-Commerce spezialisierte Logistikunternehmen entstanden, und die traditionellen Unternehmen haben begonnen, ihre Angebote an diese neue Nachfrage anzupassen. Die größten Onlinehändler, die über die notwendigen Ressourcen verfügen, gründen sogar ihre eigenen Logistikdienste wie Jumia Logistics Service, der natürlich dem Mutterunternehmen dient, aber auch allen anderen Unternehmen, die Logistikdienste für den E-Commerce in Anspruch nehmen möchten. Für Online-Einkäufe, die auf internationalen Plattformen getätigt werden, veranschlagt die marokkanische Regierung seit Juli 2022 Zölle, da diese mit Importgeschäften gleichgesetzt werden, unabhängig von der Höhe des Betrages.

Paketversand

Für Sendungen nach Marokko gelten die in Österreich gültigen Maße. Sämtliche Sendungen werden vom marokkanischen Zoll kontrolliert. Pakete werden in Anwesenheit eines Zollbeamten geöffnet. Zollpflichtige Waren müssen verzollt werden.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Verpackungen von Lebensmitteln, Wein, Textilien und Chemikalien, aber auch von andern Produkten müssen Markierungs- und Verpackungsvorschriften erfüllen.

Etikettierungspflicht

Jedes in Marokko zum Verkauf angebotene Produkt muss ein Etikett haben, das seine Eigenschaften beschreibt. Folgende Inhalte müssen darauf gekennzeichnet sein:

  • Identifizierung des Produkts;
  • Art des Produkts;
  • Herkunft: Ursprungsland bei importierten Produkten bzw. Produktionsort für Produkte, die in Marokko hergestellt wurden;
  • Name und Anschrift des Herstellers;
  • Menge oder die Anzahl der Artikel;
  • Zusammensetzung und Gebrauchsanweisung.

Das Etikett muss sichtbar, lesbar und unverwischbar sein. Wenn es in einer Fremdsprache abgefasst ist, ist zusätzlich zwingend eine Übersetzung ins Arabische erforderlich.

Das Etikett kann Piktogramme oder allgemein bekannte oder leicht verständliche Zeichen enthalten. Wenn es aufgrund der Art des Produkts nicht möglich ist, ein Etikett anzubringen, muss der Lieferant die Informationen in einem gesonderten Dokument vermerken.

Für Lebensmittel, Arzneimittel, pharmazeutische Erzeugnisse, kosmetische Erzeugnisse und Produkte des marokkanischen Kunsthandwerks gelten weitere Sonderregelungen. 

CMIM-Kennzeichung

Seit 1. Februar 2019 gilt für eine Reihe von industriell gefertigten Produlten eine besondere Kennzeichnungspflicht mit dem CMIM-Kennzeichen. Dieses ist vergleichbar mit dem europäischen CE-Kennzeichen und bescheinigt die Konformität von Produkten, die in Marokko zum Verkauf angeboten werden. Das Zertifizierungszeichen zeigt an, dass die auf dem marokkanischen Markt in Verkehr gebrachten Waren den geltenden Normen entsprechen und dient dazu, die Sicherheit von Industrieprodukten auf dem marokkanischen Markt zu gewährleisten. Die folgenden Produktgruppen sind betroffen:

  • Elektrische und elektronische Geräte, die für die Verwendung mit Niederspannung ausgelegt sind (Niederspannungsrichtlinie);
  • Elektrische und elektronische Geräte, die von der elektromagnetischen Verträglichkeit betroffen sind (EMV-Verträglichkeit);
  • Spielzeug und Spielwaren. 

Begleitpapiere 

Den Waren sind folgende Begleitpapiere beizulegen:

Französischsprachige Handelsfakturen in 3-facher Ausfertigung (5 Kopien) unter Angabe des Warenbetrages ohne Mehrwertsteuer, die Mehrwertsteuer (Satz + Betrag) sowie die genauen Kundenangaben, Transportdokumente, Packliste, Warenverkehrsbescheinigung (Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen Marokko und der Europäischen Union muss ein EU-Ursprung mit einem EUR.1 belegt werden; Ursprungszeugnis EUR.1 oder EUR.2 im Falle einer temporären Einfuhr mit späterer Rückausfuhr in die EU).

Zur bevorzugten Behandlung von Warensendungen mit Ursprung innerhalb der Europäischen Union entsprechend des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Marokko ist ein Präferenznachweis gemäß den Ursprungsregeln notwendig.

Dies kann sein: EUR.1 oder EUR-MED

Es handelt sich hierbei um eine von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED, die eine konkrete Sendung betreffen. 

Rechnungserklärung

Dies ist eine Erklärung auf der Rechnung, die unabhängig vom Wert der Sendung von einem „ermächtigten Ausführer“ unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird oder die innerhalb der Wertgrenze von bis zu EUR 6.000 von jedem Ausführerunabhängig davon, ob dieser „ermächtigt“ ist oder nicht – abgegeben werden kann. Die Erklärung auf der Rechnung ist vom Ausführer oder von seinem bevollmächtigten Vertreter aufzusetzen und zu unterzeichnen.

AUS DER PRAXIS! In der Tat wird die Rechnungserklärung vom marokkanischen Zoll nicht immer anerkannt bzw. kommt es zu Rückfragen, die den Versand der Ware verzögern.

Der Wortlaut der „Ursprungserklärung auf der Rechnung“ für den Warenwert mit Marokko lautet: 

DE : Der Unterzeichner, Ausführer/Exporteur der in diesem Papier beschriebenen Waren, erklärt, dass diese Waren, falls nichts Anderes angegeben ist, die Voraussetzungen erfüllen, um die Ursprungseigenschaft im Präferenzverkehr mit Marokko zu erlangen, und dass diese Waren Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft sind. 

FR: Je soussigné, exportateur des marchandises couvertes par le présent document, déclare que, sauf indication contraire, ces marchandises répondent aux conditions fixées pour obtenir le caractère originaire dans les échanges préférentiels avec le Maroc et sont originaires de la Communauté européenne.

Sind in einer Rechnung auch Waren aufgeführt, die keine Ursprungswaren der EU sind, so hat der Ausführer/Exporteur diese Waren deutlich anzugeben und zu kennzeichnen.

Versicherungsbestätigungen

Für Waren und deren Transport im marokkanischen Hoheitsgebiet ist die Versicherung einer marokkanischen Versicherungsgesellschaft notwendig. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die Rechnung sollte den Wert FOB (Free on Board) enthalten und die sonst üblichen Angaben, wie Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke bzw. Packliste, Brutto- und Nettogewicht, Lieferbedingungen und Warenbeschreibung aufweisen.

Luftfrachtsendungen

Für Luftfrachtsendungen gelten analoge Bestimmungen wie bei Seefracht. Konsulatsfakturen sind nicht vorgeschrieben. 

Restriktionen

Die Importbestimmungen für Waren aus der EU sind prinzipiell liberal. Es bestehen allerdings einige Ausnahmen und Restriktionen:

  • Importquoten
  • Antidumping-Zölle
  • UN-Embargo

Sonderregelungen gibt es bei gewissen Produkten, wie beispielsweise:

  • Textilien
  • Eisen und Stahl (Osteuropa)
  • landwirtschaftliche Produkte
  • Kriegsmaterial
  • so genannte dual-use-Güter
  • sowie im Handel mit China 

Informationen über Importquoten und Einfuhrlizenzen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft:

Center 2 / Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien, Austria
T +43 1 71100 0
F +43 1 71100 8386
post@c22.bmwfw.gv.atservice@bmwfw.gv.at
www.bmaw.gv.at

Für einige landwirtschaftliche Güter sind Importlizenzen erforderlich. Diese Güter sind in einem Warenkatalog festgelegt. Außerdem sind besondere Vorschriften bei Verpackung und Etikettierung zu beachten.

Die Lizenzen werden ausgestellt von:

Agrarmarkt Austria – AMA
Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Austria
T +43 1 33151 0
F +43 1 33151 199
lizenzen@ama.gv.at
www.ama.at

Wissenswertes zu Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, Ausfuhrkontrollen, Embargos, Warenursprung und Zoll haben wir für Sie im Außenwirtschafts- und Zollrecht zusammengefasst. 

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Casablanca hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 19.09.2023