Blick auf Podgorica, Hauptstadt von Montenegro
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Montenegro: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

20.02.2024

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns! 

Importbestimmungen

Die Wareneinfuhr nach Montenegro ist weitgehend liberalisiert.

Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur bei Erfüllung gewisser Bedingungen eingeführt werden und unterliegen Importgenehmigungen des Instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Amtes für Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Pflanzenschutz, der Umweltschutzagentur oder einer anderen zuständigen Stelle.

Sowohl die Verwendung eines Carnet ATA bei Kleinwerkzeug, das z.B. zu Montagearbeit mitgeführt wird, oder bei Maschinen, die nur zu Vorführzwecken (z.B. Messe), als auch die vorübergehende Einfuhr, bei Maschinen und Geräte, die zwecks Wertschöpfung in Montenegro genutzt werden, sind möglich. 

Zollbestimmungen

Durch die Anwendung des Interimsabkommens wird für Waren mit EU-Ursprung ein Präferenzzollsatz eingeräumt. 

Um in den Genuss der Zollpräferenzen zu kommen, ist der Präferenzursprungsnachweis vorzuweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR1 bzw. bei bevollmächtigten Exporteuren Ursprungserklärung auf der Rechnung).

Bei Warenlieferungen bis 6 000 Euro ist kein EUR1 notwendig. Es ist ausreichend, dass auf der Faktura mit vorgeschriebenem Wortlaut angeführt wird, dass die Ware in der EU produziert wurde.

Die einfachste Weise Kleinwerkzeug oder Ausstellergut nach Montenegro temporär zu importieren ist mittels Carnet ATA.

Handelsabkommen

Am 15. Oktober 2007 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und Montenegro unterzeichnet.

Um die Bestimmungen des SAA zum Handel und zu den Handelsfragen vorzeitig in Kraft zu setzen, trat am 1. Jänner 2008 ein Interimsabkommen in Kraft.

Letztendlich trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Montenegro am 1. Mai 2010 in Kraft.

Montenegro verfügt über Freihandelsabkommen mit EFTA-Staaten, CEFTA 2006, der Türkei, Russland und Ukraine.

Sonstige Einfuhrabgaben

Zusätzlich zum Einfuhrzoll wird bei Importen die Einfuhrumsatzsteuer (21 %; ermäßigter Steuersatz: 7 %) und bei Verbrauchssteuerware wie v. a. Alkohol und Tabak zusätzlich die Verbrauchssteuer (Akciza), bei Kaffee die Zusatzsteuer, sowie evtl. kostenpflichtige Einfuhrgenehmigungen erhoben.

Muster

Die vorübergehende Verwendung kann im Rahmen des Carnet ATA-Verfahrens durchgeführt werden. Das Carnet dient u.a. für vorübergehende Verwendung von Messe- und Ausstellungswaren, als Berufsausrüstungsgegenstände, für Erprobungen oder als Muster.
Die Verwendung des Carnet ATA für Berufsausrüstung wird auf einige Verwendungszwecke eingeschränkt.

Wenn Importrestriktionen auf Proben zutreffen, dürfen diese nicht als Warenproben deklariert werden, sondern es müssen die jeweiligen Einfuhrbestimmungen erfüllt werden.

E-Commerce

Generell sind beim Online-Kauf und Sendungen an natürliche Personen, die nicht kommerziellen Zwecken dienen, folgende Einfuhrabgaben vorgesehen:

  • Bei Kleinwertrechnungen (Warenwert inkl. Versandkosten) bis 75 Euro fällt weder Zoll noch USt an.
  • Bei einem Warenwert (Warenwert inkl. Versandkosten) zwischen 75 und 150 Euro, fällt die USt in Höhe von 21 %.
  • Bei einem Warenwert (Warenwert inkl. Versandkosten) zwischen 150 und 1000 Euro, fällt der Zoll in Höhe von 5% und die USt. in Höhe von 21% an

Verbrauchssteuerwaren (Alkohol, Tabak, Parfum) sind nicht für den Postversand an Privatpersonen zugelassen.

Paketversand

Die montengrinische Post befördert Pakete von bis zu 30 kg und EMS von bis zu 20 kg. Es wird empfohlen, bei konkretem Bedarf aktuelle Angebote bei der montenegrinischen Post und anderen Dienstleistern über das AußenwirtschaftsBüro Podgorica einzuholen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Es gelten bestimmte Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten für verschiedene Warenkategorien und diese müssen oft mit mehreren Gesetzen/Verordnungen im Einklang sein.

Jede Ware muss in montenegrinischer Sprache gekennzeichnet sein, es können neben der montenegrinischen auch andere Sprachen angebracht werden, jedoch gut sichtbar und nicht mit anderen Etiketten bedeckt sein.

Soweit nicht durch spezifische Verordnungen vorgeschrieben, muss die Verpackung bzw. Kennzeichnung Folgendes enthalten: Name, unter dem die Ware verkauft wird, und gegebenenfalls der Handelsname; Name und Sitz des Herstellers; Name und Sitz des Importeurs; Ursprungsland; Daten über Menge, Zusammensetzung, Qualität, Art und Modell der Ware, Herstellungs- und Verfallsdatum, Art der Verwendung, Wartung und Lagerung der Ware und Warnung vor möglichen Risiken im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen und unsachgemäßen Verwendung der Ware, je nach Beschaffenheit.

Da das Ursprungsland an der Deklaration angegeben werden muss, ist die „Made in“-Kennzeichnung nicht verpflichtend. 

Begleitpapiere

Ihr Spediteur wird mindestens folgende Unterlagen einholen:
Transportdokumente (CMR Frachtbrief, evtl. bilaterale Fahrtgenehmigungen und andere), Zollpapiere bzw. Ausfuhranmeldung, Handelsdokumente (Kaufvertrag, Rechnung in 4-facher Ausführung, Warenspezifikation, u.U. Qualitätszertifikat, Exportgenehmigung und andere). Behörden akzeptieren nur Originalrechnungen mit Originalstempel des Verkäufers.

Es empfiehlt sich über den Importeur oder Spediteur vorab das Erfordernis der nötigen Begleitpapiere zu klären.

Restriktionen

In mehreren Warenbereichen gibt es besondere Prüf- und Genehmigungsbestimmungen, wie etwa für landwirtschaftliche Produkte, Arzneimittel, Chemikalien und andere.

Die jeweils aktuellen Vorschriften können durch das AußenwirtschaftsBüro Podgorica überprüft werden.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsBüro Podgorica hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.