Nach Portugal exportieren / aus Portugal importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Portugal.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Geschenke
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Zwischen Portugal und Österreich gelten die Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes, gegenüber Drittländern jene der EU. Es wird die EU-einheitliche Zollnomenklatur (Harmonisiertes System) verwendet, die daher auch mit der österreichischen übereinstimmt.
Importbestimmungen
Da Portugal Teil des europäischen Binnenmarktes ist, kommen dessen Bestimmungen zur Anwendung. Einige Besonderheiten bestehen jedoch und müssen vor einem Import nach Portugal bzw. In-Verkehr-Bringen berücksichtigt werden.
Arzneispezialitäten müssen zugelassen und in den portugiesischen Arzneimittelkodex aufgenommen werden. Auch andere Waren bzw. Marktteilnehmer des Gesundheitsbereichs können einer Registrierung bedürfen. Die zuständige Behörde ist:
INFARMED Autoridade Nacional do Medicamento e Produtos de Saúde, I.P.
Av. Do Brasil, 53
Parque de Saúde de Lisboa, 1749-004 Lissabon
Tel.: +351 21 798 71 00
Fax: +351 21 798 73 16
Mail: infarmed@infarmed.pt
Web: www.infarmed.pt
Seit August 2005 ist der Verkauf von rezeptfreien Medikamenten durch Pharmazeuten oder pharmazeutisch technisches Personal unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Apotheken gestattet. Die großen Einzelhandelsketten haben darauf reagiert und in ihren Hypermärkten eigene Bereiche für Arzneimittel geschaffen.
Es ist auch möglich, rezeptfreie Arzneimittel über das Internet zu vertreiben. Eine spezielle Registrierung bei INFARMED ist dafür Voraussetzung.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Muster samt Beipackzettel an das Landwirtschaftsministerium zu schicken und dieses über das In-Verkehr-Bringen zu informieren.
Ministério da Agricultura
Gabinete de Planeamento e Políticas – GPP
Rua Padre António Vieira, 1
1099–073 LISBOA
Tel.: (+351) 213 819 300
Fax: (+351) 213 876 635
Mail: gpp@gpp.pt
Web: www.gpp.pt
Zollbestimmungen
Die gesetzliche Mindestfrist für die Zolllagerung nicht abgenommener Drittlandswaren beträgt bei Schiffsfracht 45 Tage, bei übrigen Versandarten 20 Tage bis die Verzollung durchgeführt sein muss. Danach erhält die Ware Verzugsstatus und wird für weitere sechs Monate gelagert. Soll die Ware in diesem Zeitraum doch wieder ausgelöst werden, ist ein Strafsatz von 5 % über dem Zollwert zu entrichten (zuzüglich etwaiger Lagergebühren). Abhängig von der lokalen Zollverwaltung kann auch noch nach den sechs Monaten bis zur Ankündigung der Versteigerung die Ware wieder ausgelöst werden, allerdings ist dann ein Strafsatz von 10 % zu entrichten. Bei Gefahr der Nichtannahme der Ware durch den Importeur sind daher umgehende Dispositionen für eine Ersatzverwertung/Rücksendung zu treffen. Nach Ablauf der Lagerfrist von sechs Monaten versteigert die Zollbehörde die Ware, was ungefähr nach Verstreichen eines weiteren Monats geschieht.
Sonstige Einfuhrabgaben
Zwischen Portugal und Österreich gelten die Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes. Allerdings gibt es einige Beschränkungen für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom, Alkohol und alkoholische Getränke und Tabakwaren. Sollten Sie genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Lissabon.
Muster
Ein Carnet ATA ist nicht erforderlich. Das Verbringen von Mustern, etwa für Messebeteiligungen, ist steuer- und formfrei möglich (Transportpapiere zum Nachweis aufbewahren). Ein allfälliger Verkauf während der Messe ist wie eine innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln.
Als Muster gelten in Portugal Waren bis zu einem Gegenwert von 50 Euro, die kostenlos überlassen werden.
Für Sendungen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren ist das EMCS Verfahren zu beachten.
Geschenke
Sendungen von Geschenken sind anhand der Regeln der EU durchzuführen. Als Geschenk werden in Portugal Waren bis zum Gegenwert von 50 Euro angesehen, die kostenlos überlassen werden.
Vorschriften für Versand und Post
Es gelten die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Die einschlägigen EU-Direktiven wurden in portugiesisches Recht transformiert. Es ist empfehlenswert, im Zweifelsfall Vorschläge des portugiesischen Vertriebspartners oder Abnehmers einzuholen, ansonsten ist wie beim Versand in andere EU-Staaten vorzugehen.
Sämtliche Informationen über die Beschaffenheit und charakteristischen Eigenschaften des Produktes auf der Verpackung, dem Etikett, in Prospekten, Katalogen und Gebrauchsanweisungen sowie Garantieerklärungen müssen in portugiesischer Sprache angeführt werden. Ursprungskennzeichnung ist nicht bei allen Artikeln zwingend vorgeschrieben, jedoch generell zu empfehlen.
Die rechtlichen Auflagen sind nach EU-Recht die gleichen wie in Österreich. Zu beachten sind Sonderauflagen für die Reglementierung von Nahrungsergänzungsmitteln, Babynahrung oder bei der Verwendung von gentechnisch modifizierten Ingredienzien.
Das portugiesische Pendant zur „Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ ist die Autoridade de Segurança Alimentar e Económica – ASAE, welche die Regelkonformität der Etikettierung überwacht und den Vertrieb kurzfristig untersagen kann.
Begleitpapiere
Es gelten die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes. Insbesondere bei Alkohollieferungen sind die Vorschriften des EMCS Verfahrens zu beachten.
Restriktionen
Es sind keine besonderen Restriktionen bekannt.
Aufpassen müssen Transporteure, die Verpackungen aus Holz (auch Holzpaletten) aus Portugal ausführen oder nach Portugal einführen wollen. Es gilt der internationale Standard ISPM 15, sämtliches Holz muss eine Schädlingsbehandlung aufweisen. Wer bei einer Kontrolle die Behandlung gegen den Schädling nicht nachweisen kann, muss mit einem Verwaltungsverfahren rechnen.
Artenschutz
In Portugal ist das ICNB – Instituto da Conservação da Natureza e da Biodiversidade mit dem Natur- und Artenschutz befasst. Wie Österreich ist auch Portugal dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten.
Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas
Avenida da República, 16
1050 – 191 LISBOA
Tel.: (351) 213 507 900
Fax: (351) 213 507 984
Mail: secretariado.cd@icnf.pt, icnf@icnf.pt
Web: www.icnf.pt
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Natur- und Artenschutz, T +43(1)515 22-1402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.