Stadtansicht Oslo: Blick auf die Oper und das neue Business quarter, moderne und historische Gebäude am Wasser gelegen
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Norwegen: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 6 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind. 

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsBüro Oslo die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung

Wenn mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen in Norwegen ausgeführt werden, wie Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Kontrolle, Reparatur etc., welche vor Ort durchgeführt werden müssen und daher nicht fernlieferbar sind, muss sich ein ausländisches Unternehmen in Norwegen registrieren. Auch Unternehmen, die lediglich Arbeitnehmer nach Norwegen entsenden oder überlassen, müssen sich registrieren und benötigen eine Organisationsnummer - Dauer ab Einreichung aller Unterlagen: ca. 4 – 6 Wochen!

Alle Aufträge in Norwegen (nicht an Private und nicht, wenn diese bei einem Auftragswert unter NOK 20.000, also rd. 2.000 Euro, liegen) müssen der Steuerbehörde für ausländische Angelegenheiten (SFU – Central Office Foreign Tax Affaires) anhand der Formulare RF 1199 und RF 1198 gemeldet werden. Der norwegische Auftraggeber hat die Meldepflicht über den Auftrag, und der Kunde/Auftragnehmer hat die Meldepflicht über sein Unternehmen und seine in Norwegen ausführenden Angestellten und haftet solidarisch für die Richtigkeit der Auskünfte. 

Sowohl der österreichische Auftragnehmer als auch alle Subunternehmer müssen sich im norwegischen Firmenregister (Enhetsregisteret – www.brreg.no) registrieren, um eine Organisationsnummer zu erhalten. Hierfür wird das Formular BR-1080 EN „Coordinated register notification“ verwendet.

Ausländische Auftragnehmer/Arbeitgeber müssen zusätzlich bei Brønnøysundregistrene eine sogenannte D-Nummer (Personennummer für Ausländer), anhand des Formulars BR-1015, beantragen. Auch Unternehmen, die lediglich Arbeitnehmer nach Norwegen entsenden oder überlassen, müssen sich registrieren und benötigen eine Organisationsnummer. 

Sollten Sie hierbei professionelle Unterstützung benötigen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Fiskalvertreter (nicht gesetzlich vorgeschrieben). 

Aufenthalt in Norwegen

Für EU-Bürger ist kein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung erforderlich, jedoch eine Anmeldung beim UDI, wenn die Dauer der Tätigkeit 3 Monate übersteigt. 

Eine Einsendung des A1-Formulars (Befreiung der norwegischen Sozialversicherung) für die Angestellten darf auch nicht vergessen werden. 

Für Mitarbeiter auf einer Baustelle (Hoch- und Tiefbau)

Alle Mitarbeiter, die auf einer Baustelle tätig sind, müssen über eine sog. D-Nummer verfügen. Auf den Seiten 3 und 4 des Faktenblattes finden Sie wichtige Informationen über die HSE-Karte sowie den ID-Check im Steueramt und Antrag auf Steuerkarte der Mitarbeiter, um eine D-Nummer zu erhalten. Der jeweilige Arbeitgeber muss sicherstellen, dass jeder, der Arbeiten auf Bau- und Baustellen ausführt, im Besitz dieser HSE-Karte ist.

Die Verwendung einer HSE-Karte hängt u.a. von den Gegebenheiten am Ort der Installation ab, wobei nicht allein die Art Ihrer Tätigkeit entscheidend ist, sondern der Umstand, dass Ihre Mitarbeiter eine Baustelle bzw. einen Montageplatz betreten und damit den dortigen Sicherheitsstandards unterliegen. Nur wenn die Mitarbeiter nicht auf einer Baustelle im Tief- oder Hochbau tätig sind, sondern z. B. einen Testlauf in einer Fabrik durchführen, brauchen Sie keine Bau-ID-Karte zu beantragen. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen Ihr Kunde in Norwegen sagen. 

Berufsqualifikation / Ausführen von Elektroinstallationen

Da Norwegen kein Gewerberecht nach dem in Österreich bekannten Muster hat, entfällt ein solches auch für die meisten Berufsgruppen. Es gibt zzt. aber 164 Berufe, welche in Norwegen gesetzlich reguliert sind und eine besondere Zulassung erfordern, wie Apotheker, Architekt, Elektroinstallateur, Wirtschaftsprüfer, Anwalt, Feuerwehrmann, Kranführer, Sprengmeister etc. 

Um Elektroinstallationen in Norwegen ausführen zu dürfen, muss sich das jeweilige Unternehmen im „Elvirksomhetsregisteret“ (the Norwegian register of enterprises that design, install and maintain electrical installations and electrical equipment) bei DSB (The Norwegian Directorate for Civil Protection) registrieren, siehe Informationen in Englisch. Die Registrierung muss im Behördenportal Altinn www.altinn.no vorgenommen werden. Hierfür benötigt man im Voraus die erforderlichen Registrierungen im Unternehmensregister Brønnøysundregistrene www.brreg.no.  

Weiter müssen die Elektroinstallateure eine Genehmigung bei DSB beantragen, um Elektroarbeiten in Norwegen ausführen zu dürfen, siehe weitere Infos in Englisch unter www.dsb.no. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass alle benötigten Unterlagen ins Englische oder Norwegische übersetzt werden und die Kopien beglaubigt sein müssen. Die Bearbeitungsdauer der Anträge beträgt 2 - 4 Monate. Dies ist in der Verordnung über Elektrounternehmen und Qualifikationsansprüche für die Arbeit an elektrischen Anlagen und Ausrüstung (FEK) reguliert. 

Mindestlöhne

Die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne für entsandte Mitarbeiter gelten in den Branchen Bau, Elektro, Schiff- und Werftindustrie, Fischindustrie, Reinigung, Gastronomie, Landwirtschaft und Gärtnerei sowie Güter- und Personentransport. Siehe dazu auch folgende Informationen der Arbeitsaufsichtsbehörde in englischer Sprache.

Wenn der Mitarbeiter nicht unter die o.g. Kategorien, wie z. B. Bau oder Elektro fällt, muss auf keinen Mindestlohntarif laut norwegischem Kollektivvertrag Rücksicht genommen, und es darf der Tariflohn aus Österreich für diesen Auftrag beibehalten werden.

Arbeitszeitbestimmungen

Die Normalarbeitszeit umfasst in Norwegen 37,5 Stunden pro Woche. 

Unser Faktenblatt "Montagedienstleistungen in Norwegen" verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte – dieses ist auf Anfrage per E-Mail erhältlich. 

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Umsatzsteuerpflicht 

Bereits ab einem Umsatz von knapp 5.000 Euro (NOK 50.000) innerhalb von 12 Monaten ist eine umsatzsteuerliche Registrierung vorgeschrieben. 

Wir empfehlen hierzu die Bestellung eines Fiskalvertreters in Norwegen. Hier übernimmt der Fiskalvertreter alle Aufgaben, welche mit den MWSt.-Leistungen verbunden sind, wie Registrierung, Kontoführung, Anmeldung der Mitarbeiter, Antrag auf Freistellung von der Körperschaftsteuerpflicht (f. Ihr Unternehmen) und Sozialversicherungspflicht für Ihre Mitarbeiter, Umsatzsteuererklärungen etc.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition 

Firmengründung - Das norwegische Gesellschaftsrecht ist dem österreichischen weitgehend ähnlich und berücksichtigt relevante EU Richtlinien. Auch in Norwegen wird zwischen Personen und Kapitalgesellschaften unterschieden. Als einzige Besonderheit fallen bei letzteren zwei Typen von Aktiengesellschaften auf, nämlich die „Aksjeselskap, AS“, die mit der GmbH vergleichbar und die mit Abstand populärste Gesellschaftsform ist. Die „Allmennaksjeselskap, ASA“ entspricht einer AG nach österreichischem Verständnis.

Grundsätzlich herrscht in Norwegen Gewerbefreiheit. Für einige Tätigkeiten ist jedoch eine formelle Zulassung von Nöten. Die Befähigungsprüfungen und Zugangsbedingungen werden von den jeweils zuständigen unabhängigen Berufsvertretungsorganisationen abgenommen bzw. festgelegt.

Sie suchen nähere Informationen zur Unternehmensgründung? Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage unseren Fachreport zum Thema. 

Vertretungsvergabe  

Norwegen gilt als typischer Vertreter- bzw. Händlermarkt, zumal auch Großabnehmer selten direkt von ausländischen Lieferanten kaufen, sondern meist über deren Vertreter in Norwegen. Es ist auch empfehlenswert, die Bearbeitung des norwegischen Marktes einem lokalen und nicht einem Vertreter aus einem der skandinavischen Nachbarländer zu übertragen. Im Hinblick auf den nicht allzu großen und damit höchst übersichtlichen Markt erwartet sich der norwegische Vertreter in der Regel Exklusivität. Es ist nicht üblich bzw. erforderlich, eine Probezeit zu vereinbaren, da die gesetzliche Kündigungsfrist im ersten Vertragsjahr nur ein Monat beträgt; die unmittelbare Kündigung kann außerdem jederzeit bei wesentlicher Vertragsverletzung ausgesprochen werden.

Handelsvertreterrecht, Vertretersuche und ein Mustervertrag: das und vieles mehr enthält unser Fachreport „Norwegen: Vertretungsvergabe“, den Sie kostenlos per E-Mail in Ihre Inbox bestellen können.

Stand: 18.05.2022