Nach Südafrika exportieren / aus Südafrika importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Südafrika.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Mit Ausnahme weniger Artikel ist keine Einfuhrlizenz erforderlich. Für lizenzpflichtige Waren sind die Lizenznummer und das Verfalldatum auf allen Verschiffungspapieren anzugeben. Die Lizenz muss vor Abgang der Ware vorliegen und gilt jeweils nur für das laufende Kalenderjahr (Verlängerung möglich). Beantragt wird sie beim Department of Trade and Industry (DTI) – Abteilung Import Control.
Zollbestimmungen
Generell gilt das Brüsseler Zolltarifschema (Harmonisiertes System). Für Online Abfragen empfehlen wir die Market
Access Database MADB der Europischen kommission sowie die Website der südafrikanischen Steuerbehörde SARS.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg.
Sonstige Einfuhrabgaben
- Value Added Tay (= Mehrwertsteuer) von 15 % (geregelt im VAT – Act von 1991)
- Customs Duty (= Ad Valorem Zoll) wird in unterschiedlicher Höhe, abhängig von der Zolltarifnummer der Importware, eingehoben.
- Excise Duty (= Sondereinfuhrabgabe): ist für einige Produkte zusätzlich zum Zoll in unterschiedlicher Höhe zu entrichten (z.B. für alkoholische Getränke, Rauchwaren, Parfum). Excise Duty wird für dieselben Produkte aus inländischer Produktion ebenfalls eingehoben.
- Wharfage (= Hafengebühr) in Höhe von ca. 0.8 % – 2 % vom f.o.b.-Wert
Muster
Warenmuster oder Warenproben, die keinen oder nur sehr geringen Wert haben, können vom jeweiligen Zollamt von der Abgabepflicht befreit werden. Voraussetzung ist, dass die Muster als solche gekennzeichnet sind und dem Importeur nicht verrechnet werden: Muster, die einen Wert haben, sind nur dann nicht abgabepflichtig, wenn sie entwertet (z.B. Lochung) sind.
Warenmuster die zur Wiederausfuhr bestimmt sind können mittels Carnet ATA befristet eingeführt werden, abgesehen von einigen Ausnahmen, wie Alkohol, lebende Tiere, Tabak, Nahrungsmittel etc. Das Carnet ATA wird in Österreich von den Landeskammern der Wirtschaftskammerorganisation (WKO) ausgestellt.
Vorschriften für Versand per Post
Beim Paketversand aus Österreich gilt ein Höchstgewicht von 30 kg sowie Höchstmaße von 105 cm Länge oder 200 cm Umfang. Eine Zollerklärung in Englisch muss beigegeben werden. Ein Rückschein ist nur für Pakete mit Wertangabe erforderlich. Laufzeit ca. 2 bis 3 Wochen.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Seefeste Verpackung ist wichtig. Ein Großteil des Frachtverkehrs erfolgt per Container. Bei Verwendung von Holz als Verpackung ist darauf zu achten, dass Kisten, Paletten etc. den Phytosanitärstandards für rohes Verpackungsmaterial im Rahmen der FAO (ISPM Nr. 15) entspricht, somit einer Hitzebehandlung oder Begasung unterzogen wurde und eine Kennzeichnung aufweist.
Begleitpapiere
Die benötigten Begleitpapiere sind von der jeweiligen Sendung abhängig. Typische benötigte Papiere können sein:
- Handelsrechnung, firmenmäßig gefertigt
- Packliste, falls Details nicht ohnehin in der Handelsrechnung aufscheinen
- die üblichen Transportdokumente (Bill of Lading, Airway Bill), unbeglaubigt
- Versicherungsdokumente
- Bill of Entry (DA 500)
- Gegebenenfalls phytosanitäres Zeugnis
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg.
Restriktionen
Für bestimmte Waren sind Gesundheits- bzw. Lebensmittelvorschriften zu beachten, über die der Importeur oder das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg Informationen geben kann. Etiketten müssen auf Englisch verfasst sein und Namen und Anschrift von sowohl Hersteller als auch Importeur oder dessen Codenummer beinhalten. Bei Alkoholika müssen neben der sog. B-Codenummer des Importeurs auch Nettoinhaltsangabe und Alkoholgehalt angegeben sein. Für Pharmazeutika, Desinfektionsmittel, Explosivstoffe sowie bestimmte Lebensmittel bestehen Sondervorschriften.
Artenschutz
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter, aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachtete, wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt) durch den Menschen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg.