Warentransporte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich seit 1.1.2021 und generelle Updates
Leitfaden für Speditionsunternehmen
Aus aktuellem Anlass
CDS ersetzt CHIEF, Phase 1 seit 30.09.2022 in Umsetzung Ende März 2022 wurde das neue CDS (Customs Delcaration Service) eingeführt, dass das langjährige CHIEF (Customs Handling of Import and Export Freight) System ersetzt, bereits seit 30.09.2022 können Import Declarations nur mehr über CDS gemacht werden. Die Dateneingabe für CDS weicht teilweise von bisherigen CHIEF System ab, Commodity Codes werden beispielsweise auf mehrere Datenfelder aufgeteilt. GOV.uk hat daher ein Video zum besseren Verständnis von CDS herausgegeben.
Warentransporte seit 01.01.2021
Seit 01.01.2021 gibt es ein neues Protokoll für die Abwicklung von Warentransporten zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales), welches einen deutlich höheren, administrativen Aufwand zum Ergebnis hat. Die Bereiche, in denen es zu Änderungen kam, sind vielfältig und betreffen einerseits die Frachtdokumente, notwendige Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitserklärungen sowie die Neudefinition von Verantwortungsbereichen bei der physischen Abwicklung des Warentransports, insbesondere bei den Zollverfahren. Anzumerken ist, dass hierzu auch Dritte (Zollagenten) im Eigen- oder Fremdauftrag hinzugezogen werden können. Einschneidende Änderungen gibt es auch bei den Prozessen im großteils digitalisierten Verkehrsmanagement in Häfen bzw. beim Eurotunnel. Die Britische Regierung hat hierzu ein praktisches Handbuch für Speditionsunternehmen (auch auf Deutsch) publiziert, das auf die wichtigsten Schritte Bezug nimmt und eine wertvolle Orientierung für die Branche darstellt.
Nachfolgend haben wir ausgewählte Punkte für Sie herausgegriffen:
Mehr Verantwortung
Auch wenn das Exportunternehmen dazu verpflichtet ist, die Zollanmeldungen vorzunehmen und korrekte Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Speditionsunternehmen dafür sorgen muss, dass diese an die LKW-Fahrerinnen/-Fahrer ausgehändigt werden, trägt die bzw. der Fahrzeuglenkende, als das letzte Glied in der Beförderungskette, wesentliche Verantwortung und sollte daher im Zuge der neuen Zoll-und Grenzverfahren entsprechend geschult werden. Zum Beispiel muss sich die Fahrerin/der Fahrer vorm Verlassen der EU vergewissern, dass die EU-Ausfuhrverfahren abgeschlossen sind und die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllt werden. Darüber hinaus ist seit 01.10.2021 ein Reisepass für die Einreise in das Vereinigte Königreich mitzuführen.
Sicherung eines Fahrzeugs bei Fahrten ins VK – Illegale Einwanderung
Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten nutzen seit 2015 den Güterverkehr verstärkt, um illegal in das Vereinigte Königreich einzureisen. Besonders Stausituationen werden genutzt, um sich in Fahrzeugen zu verstecken. Der einzige Weg, Strafen von bis zu 2.000 GBP (pro „blindem Passagier“!) möglichst zu vermeiden, ist ein striktes Sicherheitskontrollsystem (Checklisten, Alarmsysteme), auf das LKW-Lenkerinnen und Lenker eingeschult und welches bei jeder Fahrt lückenlos dokumentiert werden sollte. Weiterführende Informationen sind in der offiziellen Guideline der Britischen Regierung sowie auch im neu publizierten Handbuch für Speditionsunternehmen zu finden.
Exit Summary Declaration
Die Befreiung der „exit summary declaration“ (EXS) für Leergut, leere Fahrzeuge und bestimmte Roll on-Roll-off Waren ist mit 01.10.2021 ausgelaufen. Allerdings ist die Abgabe einer EXS nur dann vorgeschrieben, wenn das Leergut oder das leere Fahrzeug im Rahmen eines „contract of carriage“ unterwegs ist. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung über das CHIEF-System - Details unter When to make an exit summary declaration. Für wiederverwendbare Verpackungen ist eine Erklärung u.A. „by conduct“ (also vor Ort, ohne vorherige Anmeldung) möglich. Details dazu unter Declaring reusable packaging for Great Britain imports and exports.
Verwendung der elektronischen Zollanmeldung Goods Vehicle Movement Service seit 01.01.2022
Für den Export in das Vereinigte Königreich gilt seit 01.01.2022 die Anmeldung über das elektronische Goods Vehicle Movement Service für Warentransporte, die über einen der hier angeführten Häfen (inkl. Eurotunnel) verzollt werden. Link zur Seite in Deutsch Ein Leitfaden der britischen Behörden listet die häufigsten Fehler bei der Einfuhr von Waren über das Grenzstandrote mit Goods Vehicle Movement Service. Eine Übersicht welche Dokumente und Referenzen konkret benötigt werde finden Sie im Newsletter 9 — May 2022 - GOV.UK (www.gov.uk)
Bericht Logistik Post-Brexit
Als erste Orientierungshilfe für Warentransporte in das Vereinigte Königreich haben wir in Zusammenarbeit mit unserem Berater und Customs Spezialist Karl Hannl von Hannl Customs Consulting GmbH einen Leitfaden zusammengestellt. Wenn Sie Interesse an diesem Dokument haben, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an london@wko.at
Hilfreiche Links
- Webinar Reihe: Brexit und Zoll – Mehraufwand und Unklarheiten | Teil 2
- Merkblatt für Speditionsunternehmen zu den neuen Regeln für die Warenbewegung zwischen der EU und Großbritannien inkl. Link zur Anleitung zur Anmeldung für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) in Deutsch
In einem Webinar haben die zuständigen Behörden den Prozess im Detail erklärt, hier der Link zum aufgezeichneten Webinar. - Detaillierter Leitfaden für Spediteure „Speditionshandbuch zum Warentransport zwischen Großbritannien und der EU per RoRo-Fracht
- HMRC-Helpline für Zoll und internationalen Handel T: +44 300 322 9434 (Mo-Fr von 8.00 bis 22.00 Uhr & am Wochenende von 8.00 bis 16.00 Uhr)
Weitere Updates
Reminder Entsendungserklärung ab 01.10.2023
Für EU-Unternehmen, die im Vereinigten Königreich tätig sind, müssen Fahrer, die Entsendungsfahrten durchführen, eine Kopie der Entsendungserklärung mitführen.
Kontrollen auf der Straße
- Die Prüfer der Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA) werden die Erklärungen bei Straßenkontrollen überprüfen.
- Verfügt ein Fahrer nicht über die korrekten Erklärungen, muss der Unternehmer mit Strafmaßnahmen rechnen.
- Unerlaubte Fahrten können nach Straßenkontrollen verboten werden.
Keine Erklärung muss für folgende Warentransporte abzugeben werden:
- von Europa ins Vereinigte Königreich, wenn Waren an mehr als einem Ort in Europa aufgeladen werden (aber nicht in Europa entladen werden)
- vom Vereinigten Königreich in ein nicht-europäisches Land (nur wenn keine Aus- bzw. Einladung in Europa erfolgt).
Nähere Informationen zur Entsendungserklärung, Ausnahmen und Anmeldung
Reminder GVMS seit 01.08.2023
Mit 01.08.2023 sind Änderungen bei der Bereitstellung von Informationen über GVMS (Goods Vehicle Movement Service) in Bezug auf die Transitbegleitdokument-Bewegungsreferenznummer (TAD MRN) in Kraft getreten.
Nun müssen alle DUCR-Nummern (declaration unique consignment reference), die unter die TAD-MRN fallen können, im GMR (Goods Movement Record) angegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass die Sendungen bei der Zollabfertigung korrekt vorgelegt werden. „Zugelassene Versender“, die sich bei der Erstellung des GMR auf die von ihnen beauftragte Speditionsunternehmen verlassen, müssen diese Änderung berücksichtigen.
„Authorised Consignor“, die über eine der folgenden Bewilligungen verfügt, und Waren im Einklang mit diesen Bewilligungen befördern, können weiterhin die TAD-MRN verwenden. Der Grund dafür ist, dass die zusätzlichen Verfahren bestätigen, dass alle Waren ordnungsgemäß für die Zollabfertigung gestellt wurden.
- Zollamtlich überwachte Ausfuhr (CSE)
- Ausgewiesene Ausfuhrorte (DEP)
- Interne vorübergehende Lagereinrichtungen (ITSF) oder
- Ausfuhrvereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU)
Kontakt zur zuständigen Behörde: HMRC Transit Policy, E: transitpolicymailbox@hmrc.gov.uk
Keine Verlängerung der zusätzlichen Kabotagerechte
Die Regierung hat beschlossen, die zusätzlichen Kabotagerechte nicht über den 30.04.2022 hinaus zu verlängern. Diese Regelung ermöglichte es nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Güterkraftverkehrsunternehmen, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen unbegrenzt Kabotage zu betreiben.
Darüber hinaus betrifft diese neue Regelung auch:
- intermodalen Verkehr (Güter die in ein und derselben Ladeeinheit oder ein und demselben Fahrzeug mit zwei oder mehr Verkehrsträgern befördert werden)
- sowie den Dreiecksverkehr (Güter, die im VK abgeholt und in Nicht-EU-Land abgeladen werden)
Der Dreiecksverkehr ist nach wie vor möglich, dazu wird aber ab 2023 eine ECMT-Genehmigung (hier finden Sie eine Anleitung; in Österreich CEMT-Genehmigung genannt) benötigt. Nähere Informationen zur ECMT/CEMT-Genehmigung finden Sie auf WKO.at bei GWKO.at beim Güterbeförderungsgewerbe - Vorarlberg und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMI).
Heavy goods vehicle (HGV) levy: Wiedereinführung mit 31.07.2023
Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Lkw-Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wurde mit 31.07.2023 wieder eingeführt. Zu den Details
Pflanzengesundheitszeugnis für EU-Exporteure
Im April 2022 beschloss die britische Regierung vorerst keine weiteren Sicherheitsanforderungen oder gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen für die Einfuhr von Pflanzen, pflanzliche und tierische Produkte und hochriskante Lebens- und Futtermittel nichttierischen Ursprungs aus der EU in das VK einzuführen. Seit November 2022 kann den britischen Behörden außerdem bei der Einfuhr von pflanzlichen Produkten eine elektronisch signierte PDF-Version des in TRACES NT ausgestellten Pflanzengesundheitszeugnisses vorgelegt werden (die der EU-Ausführer dem UK-Einführer zur Verfügung stellt). In diesem Fall ist an der Grenze kein Dokument in Papierform mehr erforderlich. Allerdings muss der UK-Einführer zum ehestmöglichen Zeitpunkt das Original-Gesundheitszeugnis übermittelt bekommen.
UPDATE: Border Target Operating Model (TOM)
Am 29.08.2023 veröffentlichte die britische Regierung ihren Entwurf für das Border Target Operating Model (TOM). TOM regelt die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten, die eine Bedrohungen der Biosicherheit darstellen könnten. Das System soll die Einfuhr dieser Erzeugnisse aus allen Importmärkten in das VK vereinheitlichen.
Die Bestimmungen für Zertifikate über TOM wird auch für Importe von Produkten aus der EU in das VK ab 31.01.2024 gelten. Details finden Sie im Final Border Target Operating Model Dokument der britischen Regierung.
Hier vorab eine Übersicht zu den Risiko Einstufungen:
- tierische Produkte: Target Operating Model (TOM) risk categories for animal and animal product imports from the EU to Great Britain - GOV.UK (www.gov.uk)
- pflanzliche Produkte: TOM risk categorisations - UK Plant Health Information Portal (defra.gov.uk)
E10 Standardtreibstoff seit September 2021
Seit September 2021 ist E10 der Standardtreibstoff auf allen Tankstellen im Vereinigen Königreich. Dadurch sollen jährlich 750,000 Tonnen CO2 eingespart werden. E10 beinhaltet bis zu 10% Bioethanol und ist für die meisten Fahrzeuge ab dem Baujahr 2011 unbedenklich. Auf Gov.uk/E10checker wird eine Beratung zur Fahrzeugs Verträglichkeit angeboten.
New Computerised Transit Service (NCTS) ist nur noch online verfügbar
Seit 31.05.2022 ist das E-Mail-Portal des NCTS endgültig geschlossen. Unternehmen müssen sich für das Onlineservice anzumelden. Link zur Anmeldung
Änderungen für Warenlieferung auf dem Seeweg
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 13.09.2021September 2021 ein UK Shipping Concierge service gestartet. Das Service ist rund um die Uhr verfügbar (24/7). Seit 18.10.2021 gilt für Thamesport eine eigene Office Nummer: GB000150. Die bisherige Sub-Office Nummer von Tilbury GB000063 ist ausgelaufen. Die neuen Maps of Freeports and Freeport tax sites wurden Ende Oktober 2021 erstellt und geben eine Übersicht aller Freeports in Großbritannien inclusive des Einzugsgebietes
Achtung bei „Unaccompanied goods“ (unbegleitete Waren) die von der EU nach Großbritannien einreisen
Als Zwischenlösung akzeptiert das Vereinigte Königreich nun elektronische Kopien der Versandbegleitdokumente (Transit accompanying document TAD) für unbegleitete Transitbewegungen, die aus papierlosen EU-Häfen kommen. Dies gilt derzeit in erster Linie für Strecken von den Niederlanden in das Vereinigte Königreich, die Rotterdam und Immingham umfassen. (Quelle: WSPA Newsletter ref. zu Schreiben vom 16.12.21 von Custom & Borders Design an European Commission Directorate-General Taxation and Customs Union)
Erweiterung der ULEZ in London
Das Gebiet der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) umfasst den Londoner Innenbereich, der durch die Nord- und Südumfahrungsstraße begrenzt ist und seit dem 29.08.2023 gilt die ULEZ in allen Londoner Stadtbezirken. Quellen: Infoseite London und Umland: Umweltzonen, Mautgebühren und Sicherheitsbestimmungen