Warentransporte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich seit 1.1.2021 und generelle Updates
Leitfaden für Speditionsunternehmen
Inhalt
- Mehr Verantwortung
- Sicherung eines Fahrzeugs bei Fahrten ins VK – Illegale Einwandernde
- Temporäre Lockerung der Fahrzeiten für LKW Fahrer
- Kent Access Permit Certificate
- Exit Summary Declaration
- Weitere Quellen
- Kontakt
- Deadline: Verwendung der elektronischen Zollanmeldung Goods Vehicle Movement Service ab 1.1.2022
- Weitere Updates
Aus aktuellem Anlass:
Da mehrere Länder Sanktionen gegen die Russische Föderation und russische Einzelpersonen verhängt haben, ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Auswirkungen dies auf Unternehmen haben könnte. In einem kürzlich durchgeführten Webinar hat das Institute of Export mögliche Fallstricke und verfügbare Unterstützungsressourcen aufgezeigt, die für Unternehmen hilfreich sein könnten.
Die Aufzeichnung des Webinars bietet ab Minute 41:30 handlungsrelevante Informationen.
Seit 1. Jänner 2021 gibt es ein neues Protokoll für die Abwicklung von Warentransporten zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales), welches einen deutlich höheren, administrativen Aufwand zum Ergebnis hat. Die Bereiche, in denen es zu Änderungen kam, sind vielfältig und betreffen einerseits die Frachtdokumente, notwendige Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitserklärungen sowie die Neudefinition von Verantwortungsbereichen bei der physischen Abwicklung des Warentransports, insbesondere bei den Zollverfahren. Anzumerken ist, dass hierzu auch Dritte (Zollagenten) im Eigen- oder Fremdauftrag hinzugezogen werden können. Einschneidende Änderungen gibt es auch bei den Prozessen im großteils digitalisierten Verkehrsmanagement in Häfen bzw. beim Eurotunnel. Die Britische Regierung hat hierzu ein praktisches Handbuch für Speditionsunternehmen (auch auf Deutsch) publiziert, das auf die wichtigsten Schritte Bezug nimmt und eine wertvolle Orientierung für die Branche darstellt.
Nachfolgend haben wir ausgewählte Punkte für Sie herausgegriffen:
Mehr Verantwortung
Auch wenn das Exportunternehmen dazu verpflichtet ist, die Zollanmeldungen vorzunehmen und korrekte Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Speditionsunternehmen dafür sorgen muss, dass diese an die LKW-Fahrerinnen/-Fahrer ausgehändigt werden, trägt die bzw. der Fahrzeuglenkende, als das letzte Glied in der Beförderungskette, wesentliche Verantwortung und sollte daher im Zuge der neuen Zoll-und Grenzverfahren entsprechend geschult werden. Zum Beispiel muss sich die Fahrerin/der Fahrer vorm Verlassen der EU vergewissern, dass die EU-Ausfuhrverfahren abgeschlossen sind und die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllt werden. Darüber hinaus ist seit 1. Oktober 2021 ein Reisepass für die Einreise in das Vereinigte Königreich mitzuführen.
Sicherung eines Fahrzeugs bei Fahrten ins VK – Illegale Einwandernde
Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten nutzen seit 2015 den Güterverkehr verstärkt, um illegal in das Vereinigte Königreich einzureisen. Besonders Stausituationen werden genutzt, um sich in Fahrzeugen zu verstecken. Der einzige Weg, Strafen von bis zu 2.000 GBP (pro „blindem Passagier“!) möglichst zu vermeiden, ist ein striktes Sicherheitskontrollsystem (Checklisten, Alarmsysteme), auf das LKW-Lenkerinnen und Lenker eingeschult und welches bei jeder Fahrt lückenlos dokumentiert werden sollte. Weiterführende Informationen sind in der offiziellen Guideline der Britischen Regierung sowie auch im neu publizierten Handbuch für Speditionsunternehmen zu finden.
Temporäre Lockerung der Fahrzeiten für LKW Fahrer
Die britische Regierung hat – bedingt durch einen akuten (brexit-bedingten) Mangel an LKW-Fahrern im VK - eine temporäre Lockerung der Arbeitszeitregulierung für LKW-Fahrer beschlossen. Die vorübergehende Lockerung der Arbeitszeitregelung für Fahrer wurde mit 10.2.2022 beendet. Details dazu finden Sie unter Guidance | Temporary relaxation of the enforcement of the retained EU drivers’ hours rules: all road haulage sectors in Great Britain.
Kent Access Permit Certificate
Die Zugangsgenehmigung für die Region Kent für LKWs über 7,5 Tonnen (Kent Access Permit) wird seit 21. April 2021 nicht mehr benötigt.
Exit Summary Declaration
Die Befreiung der „exit summary declaration“ (EXS) für Leergut, leere Fahrzeuge und bestimmte Roll on-Roll-off Waren ist mit 1. Oktober 2021 ausgelaufen. Allerdings ist die Abgabe einer EXS nur dann vorgeschrieben, wenn das Leergut oder das leere Fahrzeug im Rahmen eines „contract of carriage“ unterwegs ist. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung über das CHIEF-System - Details unter When to make an exit summary declaration. Für wiederverwendbare Verpackungen ist eine Erklärung u.A. „by conduct“ (also vor Ort, ohne vorherige Anmeldung) möglich. Details dazu unter Declaring reusable packaging for Great Britain imports and exports.
Deadline: Verwendung der elektronischen Zollanmeldung Goods Vehicle Movement Service ab 1.1.2022
Für den Export in das Vereinigte Königreich gilt ab 1. Januar 2022, die Anmeldung über das elektronische Goods Vehicle Movement Service für Warentransporte die über einen der hier angeführten Häfen (inkl. Eurotunnel) verzollt werden. Link zur Seite in Deutsch
Weitere Quellen
Webinar Reihe: Brexit und Zoll – Mehraufwand und Unklarheiten | Teil 2
Hilfreiche Links
- Merkblatt für Spediteure zu den neuen Regeln für die Warenbewegung zwischen der EU und Großbritannien inkl. Link zur Anleitung zur Anmeldung für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) in Deutsch – ACHTUNG Anmeldung bis 1.1.2022 nötig.
Im November Webinar haben die zuständigen Behörden den Prozess im Detail erklärt, hier der Link zum aufgezeichneten Webinar. Weitere Webinare werden laufend hochgeladen. Melden Sie sich für E-Mail-Benachrichtigungen an und registrieren Sie sich für kostenlose Webinare, um mehr über den Übergang zum Vereinigten Königreich zu erfahren. - Detaillierter Leitfaden für Spediteure „Speditionshandbuch zum Warentransport zwischen Großbritannien und der EU per RoRo-Fracht
- HMRC-Helpline für Zoll und internationalen Handel T: +44 300 322 9434 (Mo-Fr von 8.00 bis 22.00 Uhr & am Wochenende von 8.00 bis 16.00 Uhr)
Die Einführung der Warenkontrollen bei frischen Lebensmitteln (z. B. gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen, Sicherheitserklärungen für EU-Einfuhren) wurde auf 2023 verschoben. Nähere Details dazu sind noch nicht bekannt.
Weitere Updates
CDS ersetzt CHIEF, Phase 1 beginnt am 30. September 2022
Mit 31. März 2023 wird das CHIEF (Customs Handling of Import and Export Freight) System durch CDS (Customs Delcaration Service) ersetzt. Ab 30. September 2022 können eine Import Declarations mehr über CHIEF gemacht werden. Ab 31. März 2023 ist CHIEF nicht mehr verfügbar. Details zur CDS und bestehende Software Lösungen
Britische Regierung verlängert die Kabotage für den Straßengüterverkehr bis 30. April 2022
E10 Standardtreibstoff seit September 2021
Seit September 2021 ist E10 der Standardtreibstoff auf allen Tankstellen im Vereinigen Königreich. Dadurch sollen jährlich 750,000 Tonnen CO2 eingespart werden. E10 beinhaltet bis zu 10% Bioethanol und ist für die meisten Fahrzeuge ab dem Baujahr 2011 unbedenklich. Auf Gov.uk/E10checker wird eine Beratung zur Fahrzeugs Verträglichkeit angeboten.
Ab 1. März 2022 ist das New Computerised Transit Service (NCTS) nur noch Online verfügbar
E-Mails an NCTS werden von 1. März 2022 nicht länger zugestellt. Unternehmen werden daher dringend ersucht sich für das Onlineservice anzumelden. Die Britischen Behörden warnen vor einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 2 Wochen und ersuchen um ehestmögliche Anmeldung für das Onlineportal. Link zur Anmeldung
Änderungen für Warenlieferung auf dem Seeweg
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 13. September ein UK Shipping Concierge service gestartet. Das Service ist rund um die Uhr verfügbar (24/7). Seit 18. Oktober 2021 gilt für Thamesport eine eigene Office Nummer: GB000150. Die bisherige Sub-Office Nummer von Tilbury GB000063 läuft aus. Die neuen Maps of Freeports and Freeport tax sites wurden Ende Oktober 2021 erstellt und geben eine Übersicht aller Freeports in Großbritannien inclusive des Einzugsgebietes
Achtung bei „Unaccompanied goods“ (unbegleitete Waren) die von der EU nach Großbritannien einreisen:
Als Zwischenlösung akzeptiert das Vereinigte Königreich nun elektronische Kopien der Versandbegleitdokumente (Transit accompanying document TAD) für unbegleitete Transitbewegungen, die aus papierlosen EU-Häfen kommen. Dies gilt derzeit in erster Linie für Strecken von den Niederlanden in das Vereinigte Königreich, die Rotterdam und Immingham umfassen. (Quelle: WSPA Newsletter ref. zu Schreiben vom 16.12.21 von Custom & Borders Design an European Commission Directorate-General Taxation and Customs Union)
Reminder: Erweiterung der ULEZ in London
Seit 25. Oktober 2021 gilt die Ultra Low Emission Zone (ULEZ) auch für den Londoner Stadtbereich, der durch die Nord- und Südumfahrungsstraßen begrenzt ist. Die ULEZ gilt ganzjährig / 24 Stunden täglich außer am 25. Dezember. Für Fahrzeuge, die nicht der Abgasnorm entsprechen, wird eine Gebühr von £ 12,50 fällig. Weitere Quellen: Infoseite London und Umland: Umweltzonen, Mautgebühren und Sicherheitsbestimmungen
Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter
AußenwirtschaftsCenter London
E london@wko.at
T +44 20 7584 4411