Aufhebung COVID-19-Verordnungen ab 1.7.: Im BGBl. II Nr. 159/2023 vom 1. Juni 2023 wurde die Aufhebung mehrerer Corona-Verordnungen kundgemacht. Dies betrifft unter anderem die Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten, in der die Wortfolge "SARS-CoV-2" entfällt. Außerdem werden z. B. die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, die Verordnung betreffend die Betriebsbeschränkungen sowie die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung aufgehoben.
- Auslaufen von COVID-19-Bestimmungen mit Ablauf des 30.4.: Mit dem Auslaufen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung entfallen etwa Vorgaben zu COVID-19-Beauftragte und Präventionskonzept in Betrieben sowie die Maskenpflicht in Kranken- und Kuranstalten sowie Alten- und Pflegeheimen. Auch die Risikogruppenfreistellung läuft aus.
- COVID-19-Impfungen: Infoblatt des Bundesministeriums
- Impfschema zur Corona-Schutzimpfung: Infoblatt des Bundesministeriums
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