"Joboffensive 50plus" - Zuschuss zu Lohn- und Lohnnnebenkosten bei Einstellung von MitarbeiterInnen in Wiener Unternehmen
Standort Wien - Barzuschuss für die Einstellung von MitarbeiterInnen ab dem 50. Lebensjahr
- Geltungsdauer: 18.09.2019 bis 31.12.2020 vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision
- Standort: Wien
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Unternehmen, die MitarbeiterInnen ab dem 50. Lebensjahr einstellen, die
- länger als drei Monate beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind
- Bezieherinnen bzw. Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind (Ausnahmen in Einzelfällen möglich)
Förderungszweck
Nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeit für über 50-jährige Arbeitssuchende
Förderungsgegenstand
Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten
Ausschlussgrund
- siehe Angaben der Förderstelle
- Die Stellen beim waff können ab sofort eingemeldet werden (waff - Online Formular), jedoch darf die Mitarbeiter-Einstellung erst mit 18.9.2019 erfolgen.
Art und Ausmaß der Förderung
Art der Förderung: Barzuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten
Förderdauer: max. 12 Monate
Förderquote: 66,7 %
Anmerkung
Antragstellung:
- Melden der Stelle(n), die im Rahmen der Joboffensive 50plus besetzen werden über das waff - Online Formular
Die Vermittlung von entsprechenden BewerberInnen und die Überprüfung der Fördervoraussetzungen laufen automatisch über das AMS Wien. - Nach Erhalt der AMS Mitteilung über die Gewährung der Eingliederungsbeihilfe Ergänzungsförderung beim waff beantragen.
Einreichung
Fördergeber:
AMS Arbeitsmarktservice Wien
T +43 1 87871-0
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
T +43 1 21748-700
Richtlinientext als PDF
StellenmeldungAntrag Ergänzungsförderung
FAQ
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.