Lächelnde junge Personen an Tisch sitzend mit Notizblöcken, aufgeklapptem Notebook, Stiften, Zuckerstreuer und Smartphone
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Förderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Übernahme der Kosten für Nachhilfe und Dienstfreistellung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Förderungszweck

Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung

Förderungsgegenstand

  • zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung der Berufsschulklasse
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden

  • Gebietskörperschaften,
  • politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen.

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert werden Nachhilfekurse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen /Nachprüfungen in der Berufsschule und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse sowie die Unterbringungskosten bis zu einem Jahr nach Beendigung des Lehrvertrages in einem Internat.

Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling bzw. 100 Prozent Abgeltung des kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommens bei Dienstfreistellungen und 100% der Internatskosten.

Anmerkung

Merkblatt – Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Einreichung

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich:

E-Mail

  • Senden Sie ein E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
    Falls Ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per E-Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u. a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen. 
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes E-Mail wird von uns empfangen und wie ein unverschlüsseltes E-Mail verarbeitet.
  • Wenn Sie uns ein unverschlüsseltes E-Mail senden, dann muss auch der Anhang unverschlüsselt sein.

Post

Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert). 

Fax

Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer (auch per E-Fax).

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.