Person mit weißem Helm und in Arbeitskleidung blickt auf Clipboard und in Lagerhalle vor Regal voller Holzbretter stehend
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Niederösterreich: Unternehmerische Investitionen – Standortförderung

Sicherung des Standortes von Traditionsunternehmen und regionalen Leitbetrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Die „Standortförderung NÖ“ unterstützt Projekte von Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Zentrale Wertschöpfungstätigkeit an einem niederösterreichischen Standort seit dem 1.1.2015 oder
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte mit zumindest 50 Arbeitsplätzen (auf Basis Vollzeitäquivalente).

Antragsberechtigt sind

  • Produktionsunternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt der zu betreibenden Betriebsstätte gem. ÖNACE-Code 2008 der Statistik Austria in den Gruppen C 10 – 33 (Herstellung von Waren) oder E 38 sowie E 39 (Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen) oder F 41 – 43 (Baugewerbe) oder I 55, 56 (Beherbergung und Gastronomie) oder

Zentrale und/oder regionale Headquarter, die in NÖ sich neu ansiedeln werden und in denen mindestens 100 zusätzliche Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalent) nach Fertigstellung der Betriebsstätte geschaffen werden (Handel, Transport und Logistik sind hier ausgeschlossen).

Förderungszweck

Mit diesem Programm verfolgt das Land NÖ das Ziel, durch eine Kombination von Maßnahmen Traditionsunternehmen und regionale Leitbetriebe optimale Bedingungen für neue Investitionen in NÖ bzw. das Verbleiben am Standort zu bieten. 

Förderungsgegenstand

Die Förderung unterstützt Produktionsbetriebe bei Investitionen zur Erhöhung der Produktivität und beim Ausbau ihrer Aktivitäten. Darüber hinaus liegt die Ansiedlung bzw. der Ausbau von Headquarteraktivitäten sowie die Sicherung von bestehenden Betriebsflächen im Fokus dieser Förderung.

Langfristig strebt dieses Förderprogramm an, einerseits die Attraktivität des Standortes für NÖ Traditionsunternehmen und regionale Leitbetriebe zu erhöhen und andererseits Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerber:innen lauten,
  • Skonti und Rabatte,
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
  • Gebühren und Abgaben,
  • Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
  • Patentkosten,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen,
  • Reparaturkosten und Ersatzinvestitionen,
  • Eigenleistungen (Personalkosten)

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird abhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien als

  • Zuschuss in Höhe von maximal 5 %
    (max. 200.000 Euro) der förderbaren Kosten vergeben.

Anmerkung

Kontakte zur Förderstelle (Land NÖ):

Andrea Köck 
T +43 2742 9005 12130 
M andrea.koeck@noel.gv.at

Florian Riess
T +43 2742 9005 16100
M florian.riess@noel.gv.at 

Friederike Quarda
T: +43 2742 9005 16124 
M friederike.quarda@noel.gv.at

Gerda Steinbacher
T +43 2742 9005 16101
M gerda.steinbacher@noel.gv.at

Einreichung

Der Förderantrag ist schriftlich bzw. über das Wirtschaftsförderungsportal zu stellen. Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ − Land Niederösterreich (noe.gv.at)

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.