Steiermark: „Wachstums!Schritt“ – die Förderung für Investitionen in KMU
Für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe
- Geltungsdauer: Bis auf Widerruf
- Standort: Steiermark
- Förderart: Zuschuss
Förderungswerber
Produktionsbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors und
Unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe
Unternehmen müssen vorwiegend in den steirischen Leitthemen oder Kernkompetenzen tätig sein.
Förderungszweck
Unterstützung von Investitionsprojekten von steirischen KMU als Wachstumstreiber und die Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen
Förderungsgegenstand
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Bau, Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Betriebslizenzen
Ausschlussgrund
Großunternehmen
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss abhängig von der Unternehmensgröße:
- 10 % für kleinste und kleine Unternehmen
- 5 % für mittlere Unternehmen
Anmerkung
Investitionen müssen drei Jahre im Betrieb (am Projektstandort) verbleiben.
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0
E-Mail office@sfg.at
Richtlinientext als PDF
RichtlinientextDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.