Information zum Kollektivvertragsabschluss für Friseure 2023

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag Friseure: Einigung auf frühzeitigen Abschluss und Teuerungsprämie

Ein besonderer Erfolg, wenn sie Verhandlungen in anderen Branchen vergleichen, ist die Vereinbarung über die Teuerungsprämie und der bereits jetzt abgeschlossene Lohnvertrag, der ab 1.4. 2023 wirksam ist, das gewährleistet eine bessere Planbarkeit für alle Mitglieder.

Die Verhandlungsteams für den Kollektivvertrag Friseure konnten sich nach zwei konstruktiv verlaufenen Gesprächsrunden auf einen Abschluss einigen.

Der Abschluss bringt eine Steigerung in Höhe von 165 Euro in jeder Lohngruppe, das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 9,95 Prozent und ist ein Schritt in Richtung eines Mindesteinkommens von 2.000 Euro.

Die Einkommen der Lehrlinge werden im 1. und 2. Lehrjahr um 100 Euro und im 3. sowie 4. Lehrjahr um jeweils 160 Euro erhöht.

Die Teuerungsprämie hilft den Arbeitnehmer:innen, die Mehrkosten abzufedern.

Konkret erhalten die Arbeitnehmer:innen für die Monate Jänner, Februar und März eine Teuerungsprämie (Brutto für Netto) jeweils in Höhe von 120 Euro und Lehrlinge in Höhe von 60 Euro. Teilzeitkräfte erhalten den aliquoten Teil.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen der Branche am Herzen liegen. Es war deshalb wichtig, in dieser für alle sehr schwierigen Zeit frühzeitig einen Abschluss zu finden, der für beide Seiten (ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen) hilfreich und akzeptabel ist.

Durch diesen Abschluss wird das Lohngefüge ausgewogener, die niedrigeren Einkommen werden prozentuell mehr angehoben. Das ist ein Signal für die Wertschätzung und Verpflichtung, die die Branche ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber verspürt. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet der frühzeitige Abschluss mit Wirksamkeit ab April 2023 eine bessere Planbarkeit.

Zusammenfassung:

Abschluss des Lohnabkommens mit Wirksamkeitsbeginn 1. April 2023:

Jede Lohngruppe erhält ab 1. April 2023 eine Steigerung in Höhe von € 165 

Euro
Angelernte 1.740,00
1.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 1.770,00
2.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit 1.804,00
3.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit 1.845,00
4.) im 6. Jahr der Berufstätigkeit 1.975,00

Lehrlinge erhalten um € 100,- im 1. und 2. Lehrjahr mehr, 3. und 4. Lehrjahr wird um jeweils € 160,- erhöht:

Lehrlingseinkommen Euro
im 1. Lehrjahr 700,00
im 2. Lehrjahr 800,00
im 3. Lehrjahr 1.080,00
im 4. Lehrjahr 1.180,00

Teuerungsprämie:

Für die Monate Jänner, Februar und März 2023 erhalten die ArbeitnehmerInnen eine Teuerungsprämie jeweils in Höhe von € 120,- und die Lehrlinge in Höhe von € 60,-. Teilzeitkräfte erhalten den aliquoten Teil.