Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Lederwaren-, Kofferindustrie, Angestellte, gültig ab 1.6.2017

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh andererseits. 

Artikel I. 

Der Kollektivvertrag gilt 

Räumlich: für alle Bundesländer 

Fachlich: für alle Mitgliedsfirmen (und selbständigen Betriebsabteilungen) der Lederwaren- und Kofferindustrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, einschließlich der Ledertreibriemen- und technischen Lederartikelindustrie sowie der Handschuhindustrie.

Für alle Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband oder einer anderen Berufsgruppe angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden oder Berufsgruppen und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird; 

Persönlich: für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist.

Artikel II.

1) Das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der/des Angestellten - bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum - ist mit Wirkung ab 1. Juni 2017 um 1,55 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro) zu erhöhen. 

2) Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z. B. Provisionsbezüge, Mindestgarantie bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw., bleiben unberührt.

Artikel III.

1) Die ab 1. Juni 2017 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung.

2) Nach Durchführung der Ist-Gehaltserhöhung gem. Art. II ist zu überprüfen, ob das tatsächliche Gehalt dem jeweils neuen, ab 1. Juni 2017 geltenden Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, dass es den kollektivvertraglichen Mindestgehaltsvorschriften entspricht.

Artikel IV.

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art. II oder III effektiv erhöht. 

Artikel V.

Änderung des Rahmenkollektivvertrages für die Angestellten der Lederwaren- und Kofferindustrie

1. Der § 18 lit. a) des Rahmenkollektivvertrages wird wie folgt geändert:

Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im Sinne des § 2 Abs. 1 RKV beträgt ab 1. Juni 2017: 

  I II
  Euro Euro
1. Lehrjahr ........ 558,-- 734,--
2. Lehrjahr ........ 734,-- 982,--
3. Lehrjahr ........ 982,-- 1.217,--
4. Lehrjahr*) ..... 1.318,-- 1.416,--

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.6.1991 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.

*) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988 geltenden Ausbildungsvorschriften.

2. Der § 18 a Pflichtpraktikanten lautet neu:

"Für Pflichtpraktikanten im Sinn des § 2 Abs. 2 lit. b) (Bezeichnungsänderung von Ferialpraktikanten auf Pflichtpraktikanten ab 1.11.1998, vom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages ausgenommen) kommt als Vergütung die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres zur Anwendung."

Artikel VI.

Die Artikel II. – V. gelten ab 1. Juni 2017.


Wien, am 18. Mai 2017

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE

Obmann:

Ing. Manfred Kern

Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser


BERUFSGRUPPE SCHUH- UND LEDERWARENINDUSTRIE

Vorsitzender:

KommR. Joseph Lorenz

Berufsgruppenleiterin:

Barbara Withalm


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Vorsitzender:

Wolfgang Katzian

Geschäftsbereichsleiter Interessenvertretung:

Karl Dürtscher


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Perrine Burtscher

Wirtschaftsbereichssekretär:

Paul Prusa