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FAQs zur WKS-Sanierungsberatung

Lesedauer: 2 Minuten

19.04.2023

Durch den Einsatz von erfahrenen Unternehmensberatern sollen in wirtschaftliche Probleme geratene Salzburger Unternehmen durch entsprechende Beratungsdienstleistungen aus ihrer Unternehmenskrise geführt werden. Im Rahmen der Beratungen werden die Ursachen für die Unternehmenskrise ermittelt, der Finanzstatus erhoben und zu möglichen Sanierungsmaßnahmen beraten. 

Die Kosten für den 4h-Sanierungscheck werden zur Gänze von der WKS übernommen. Lediglich die Mehrwertsteuer in der Höhe von € 64,00 muss vom Beratungskunden bezahlt werden. Dieser Betrag kann jedoch als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Bei einer allenfalls erforderlichen und vom Kunden gewünschten anschließenden 20h-Sanierungsberatung werden 40 % des Nettohonorars von der WKS übernommen. Die restlichen 60 %, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind vom Beratungskunden zu tragen.

Der Stundensatz ohne Förderungen beträgt bei beiden Beratungsprodukten € 80,00.

Das Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren aktiv und es darf kein Insolvenzverfahren eröffnet sein. Beide Beratungsprodukte dürfen einmal pro Kalenderjahr jedoch maximal zwei Jahre hintereinander erfolgen.

Nein, nach dem Erstgespräch mit WKS-Ansprechpartner Mag. Christian Wagner wird ein selbständiger Unternehmensberater aus dem qualifizierten Beraterpool der WKS zugewiesen. Die konkrete Terminvereinbarung erfolgt zwischen Beratungskunden und Berater. Die WKS vermittelt also den Beratungsvertrag und fördert die sich daraus ergebenden Dienstleistungen.

Grundsätzlich empfehlen wir folgende Unterlagen für die Beratung bereit zu halten:

  • Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre
  • aktuelle Saldenlisten
  • Personalunterlagen
  • aktueller Stand bei Finanzamt und Gebietskrankenkasse
  • Höhe der Steuervorauszahlungen und der Quartalszahlung bei der gewerblichen Sozialversicherung
  • Kredite, Bankkonten
  • Grundbuchsauszüge, Firmenbuchauszug
  • Versicherungs-, Leasing- und Mietverträge
  • Inventurwerte
  • aktueller Auftragsstand und Forderungsausfälle