Lehrling Ausbilder Technik
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Beginn und Ende des Lehrverhältnisses - was ist zu beachten?

Die vollständige Berufsausbildung erhält ein Lehrling an zwei Lernorten - Betrieb und Berufsschule. Zentraler Ansprechpartner ist die Lehrlingsstelle der WK Tirol.

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Zahlreiche Lehrlinge beenden in den Sommermonaten ihr Lehrverhältnis und gleichzeitig beginnen etwa 3.100 Tiroler Jugendliche mit der dualen Ausbildung. Speziel in dieser ersten Ausbildungsphase bzw. bei Beendigung des Lehrverhältnisses sind einige Besonderheiten zu beachten.

Die Probezeit

Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) als Probezeit. Die Probezeit bedarf keiner eigenen Vereinbarung und kann auch durch die Lehrvertragsparteien nicht verändert werden. Während dieser Zeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrberechtigten als auch vom Lehrling jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden.

Weiterbeschäftigungspflicht

Nach Beendigung der Lehrzeit muss der ausgelernte Lehrling noch drei Monate in seinem erlernten Beruf im Unternehmen weiter beschäftigt werden. Diese Zeit wird als Weiterbeschäftigungszeit oder Behaltezeit bezeichnet. Wenn der Lehrling bei seinem letzten Lehrbetrieb nur die Hälfte oder weniger als die Hälfte der festgesetzten Lehrzeit absolviert hat, dann halbiert sich die gesetzliche oder kollektivvertragliche Weiterbeschäftigungspflicht. Durch Bestimmungen in  einzelnen Kollektivverträgen kann die Dauer der Weiterbeschäftigungszeit auch mehr als drei Monate betragen. 

Lehrabschlussprüfung

Das Lehrverhältnis endet im Normalfall mit dem im Lehrvertrag vereinbarten letzten Lehrtag. Der Lehrling hat am Ende der Lehrzeit die Möglichkeit freiwillig zur Lehrabschlussprüfung anzutreten. Wird die Lehrabschlussprüfung (LAP) vor dem im Lehrvertrag vereinbarten Ende der Lehrzeit abgelegt und bestanden, so endet die Lehrzeit bereits mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung absolviert wurde. Ab dem darauffolgenden Montag befindet sich der Lehrling in der so genannten Weiterbeschäftigungszeit und erhält das entsprechende kollektivvertragliche Entgelt. Hinsichtlich der konkreten Einstufung nach Beendigung der Lehrzeit ist unbedingt der anzuwendende Kollektivvertrag zu beachten.

Den Antrag zur LAP muss der Lehrling bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer stellen. Sofern der Lehrling innerhalb der Lehrzeit oder der Weiterbeschäftigungszeit erstmals zur Prüfung antritt, hat der Lehrberechtigte
die Prüfungstaxe sowie eventuelle Materialkosten zu ersetzen. Dem Lehrling steht eine Freistellung für die Prüfungszeit unter Fortzahlung der Bezüge zu.
Das WIFI der Tiroler Wirtschaftskammer bietet für zahlreiche Lehrberufe entsprechende Vorbereitungskurse an.

Attraktive Förderungen für Lehrbetriebe

Es gibt die Basisförderung – diese Grundförderung erhält jeder Lehrbetrieb unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Lehrjahr im Betrieb abgeschlossen wird. Bei Anrechnungen oder Verkürzungen  erhält der Lehrbetrieb den aliquoten Anteil. Als Berechnungsgrundlage wird das kollektivvertragliche  Bruttolehrlingseinkommen ohne Sonderzahlungen herangezogen.

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Das sind Kursförderungen – das Budget dafür beträgt 3.000 Euro pro Lehrling und Lehrzeit. Eine Anwesenheit von 75 Prozent sowie ein aufrechtes Lehrverhältnis sind Voraussetzung. Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung können vom Betrieb oder Lehrling eingereicht und gefördert werden.

Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Unter diesem Titel werden Nachhilfe in Deutsch, Mathematik und Englisch auf Pflichtschulniveau (Budget 3.000 Euro pro Lehrling und Lehrzeit) sowie ein zusätzlicher Berufsschulbesuch aufgrund eines negativen Schulzeugnisses gefördert. 



Expertentipp von Helmut Wittmer 
Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol

Unsere Ausbildungsberater kommen auf Wunsch in Ihren Betrieb und informieren in einem etwa einstündigen Gespräch über wichtige Bereiche der Berufsausbildung (z.B.: über rechtliche Bestimmungen, Fördermöglichkeiten, Lehrabschlussprüfung, Ausbildungsplanung, Rekrutierung usw.). Im Rahmen dieses Gespräches wird unsere Ausbildermappe kostenlos zur Verfügung gestellt! 


Stand: 05.09.2023