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Detailansicht Hände mit Schutzhandschuhen beim Reinigen einer Handfeuerwaffe
© maxshutter | stock.adobe.com
Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Landesgremium

Waffenrecht

Informationen zum Waffengesetz

Lesedauer: 3 Minuten

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Stand: 12.05.2026

Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen zum Waffengesetz

Praxiskommentar zum österreichische Waffenrecht

Das neue österreichische Waffenrecht, März 2020, Manz-Verlag
Walter Grosinger; Jürgen Siegert; Wolf Szymanski

Mit der 5. Auflage des Juridica-Kommentars sind Sie bestens gerüstet

Waffengesetz 

Wichtige Musterdokumente NEU

Depotwaffen

Schalldämpfer


Zentrales Waffenregister

Schusswaffenkennzeichnung

Novelle Waffengesetz 2025

Die im Nationalrat beschlossene Waffengesetznovelle 2025, ist vollständig mit dem 28. April 2026 in Kraft getreten.

Das Innenministerium hat im Bundesgesetzblatt kundgemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gemäß § 62 Abs. 23 WaffG nun vorliegen.

Mit anderen Worten, es erlangen, zu der bereits geltenden 4 Wochen Abkühlfrist (§ 41 f WaffG), nun ab dem 28. April 2026, alle Bestimmungen der Waffengesetznovelle 2025 Geltung.

Die neuen Bestimmungen sehen ein höheres Mindestalter sowie strengere psychologische Eignungsprüfungen vor. 

  • Der gesetzeskonforme Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (Kurzwaffen) setzt nun ein Mindestalter von 25 Jahren voraus; für Schusswaffen der Kategorie C (Langwaffen) gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
  • Für den Besitz von Langwaffen ist künftig eine Waffenbesitzkarte „light“ erforderlich, welche eine unbegrenzte Anzahl von Plätzen für Waffen der Kategorie C vorsieht.
  • Die Novelle bestimmt, dass der Erwerb einer waffenrechtlichen Bewilligung für genehmigungspflichtige Schusswaffen jedenfalls eine positive psychologische Eignungsfeststellung, einschließlich eines verpflichtenden Explorationsgesprächs, voraussetzt.
  • Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger, Sportschützinnen und Sportschützen, Berufs- und Milizkader des Österreichischen Bundesheeres, sowie Personen, die aus beruflichen Gründen eine Schusswaffe benötigen, sind weiterhin vorgesehen.

Wer also künftig eine Schusswaffe – unabhängig der Kategorie – besitzen möchte, hat verpflichtend ein persönliches psychologisches Explorationsgespräch zu absolvieren sowie moderne psychologische Testverfahren zu durchlaufen.

Für bestimmte Fälle bereits legal erworbener Schusswaffen und wesentlicher Bestandteile gelten besondere Übergangsbestimmungen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen zwischen dem Registrierungszeitpunkt der Schusswaffe und dem 16.Oktober2025 weniger als zwei Jahre liegen und die betroffene Person über kein entsprechendes waffenrechtliches Dokument verfügt. In diesen Fällen sind die gesetzlich vorgesehenen Nachweise oder Handlungsschritte innerhalb der vorgesehenen Fristen nachzuholen.

Dazu wurden auch die 1. und 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnungen entsprechend novelliert. Da jetzt, der gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachende Zeitpunkt feststeht, erlangen auch die neuen Bestimmungen der WaffV und die Anlagen-Muster ab dem 28. April Geltung.

Frühere Novellen

In Kooperation mit dem BM.I wurde folgende Broschüre erstellt:


Rückfragehinweis

Mag. Stjepko Kolesar
Arge Zivile Sicherheit
Telefon: +43 5 90 900 3332
E-Mail: stjepko.kolesar@wko.at