Fachgruppentagung der Landesinnung der Kunsthandwerke
19. September, 10:30 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
06.08.2025
Wann
19. September 2025, 10:30 Uhr
Wo
Naturhotel Bauernhofer
Brandlucken im Almenland 78
8172 Heilbrunn
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Landesinnungsmeister
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
- Delegierungsbeschlüsse der Fachgruppentagung an den Landesinnungsausschuss gemäß § 65 WKG:
- Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Landesinnung
- Beschlussfassung über die Erlassung der Geschäftsordnung nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 WKG
- Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
- Beschlussfassung über den Voranschlag und Rechnungsabschluss
- Beschlussfassung über Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
- Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2026
- Allfälliges
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Landesinnung der Kunsthandwerke, bei juristischen Personen ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist). Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.