Zum Inhalt springen

Fachgruppentagung der Landesinnung der Kunsthandwerke

19. September, 10:30 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

06.08.2025

Wann

19. September 2025, 10:30 Uhr

Wo

Naturhotel Bauernhofer
Brandlucken im Almenland 78
8172 Heilbrunn

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Landesinnungsmeister
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
  3. Delegierungsbeschlüsse der Fachgruppentagung an den Landesinnungsausschuss gemäß § 65 WKG:
    • Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Landesinnung
    • Beschlussfassung über die Erlassung der Geschäftsordnung nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 WKG
    • Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
    • Beschlussfassung über den Voranschlag und Rechnungsabschluss
    • Beschlussfassung über Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
  4. Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2026
  5. Allfälliges

 

Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Landesinnung der Kunsthandwerke, bei juristischen Personen ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist). Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.