Kollektivverträge für das Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge in der Steiermark
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KV-Regelung für die Steiermark
Durch Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde nach einer Sitzung am 25. Juni 2025 der Rahmenkollektivvertrag und die Lohnordnung für die Arbeiter:innen sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung erklärt.
Somit gelten ab 1. Juli 2025 die Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1. November 2024 und der Rahmenkollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1. März 2025 auch für Betriebe in der Steiermark.
Neuer Kollektivvertrag für Arbeiter:innen des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes
- Rahmenkollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1.3.2025 | PDF-Download
gültig für die Steiermark ab 1.7.2025 aufgrund der Satzung vom 25.6.2025 - Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1.11.2024 | PDF-Download
gültig für die Steiermark ab 1.7.2025 aufgrund der Satzung vom 25.6.2025 - Erläuterungen und Einstufungsbestimmungen | PDF-Download
- Umstiegsdienstzettel | PDF-Download
Trinkgeldpauschale
Trinkgeldpauschalierungen für Kosmetiker:innen, Fußpfleger:innen sowie Masseur:innen existieren momentan in der Steiermark sowie den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖGK. Trinkgelder
Für die Steiermark gilt:
- Dienstnehmer: € 56,68
- Lehrlinge: € 17,44
Kollektivvertrag Angestellte
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung 2025
- Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, gültig ab 1.1.2025
- Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, gültig ab 1.1.2025
Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie 2024
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, vom 25.11.2024, gültig 2024
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, vom 14.6.2024, gültig 2024
Bis 30.9.2021 gelten für Arbeiter:innen noch folgende Rahmenkollektivverträge:
- Rahmen-KV für W, NÖ, ST (gültig ab 01.10.1992)
Hinweis:
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben dieser Veröffentlichung der Kollektivverträge sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung der Bundesinnung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich der vollständige Text der Kollektivverträge aus mehreren Dokumenten zusammensetzen kann.