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Collage: Hände, die Schulterblatt liegender Person massieren, Fuß mit rotlackierten Nägeln mit massierenden Händen, Overlay Orchideenblüten; Person nimmt bei anderer Person Gesichtsbehandlung vor, verschiedene Kosmetika, Person tätowiert andere Person
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Kollektivverträge für das Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 2 Minuten

04.07.2025

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.

KV-Regelung für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg

Am 29.10.2024 konnte mit der Gewerkschaft VIDA für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg ein 3-Jahres-Abschluss ab 1.11.2024 erzielt werden. 

Zur Information die Eckpunkte des Abschlusses

Achtung

Räumlicher Geltungsbereich ausschließlich für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und  Wien.


Aufgrund eines KV-Abschlusses der Landesinnung Tirol gelten diese Bestimmungen rückwirkend auch für Betriebe in Tirol, sind aber in einem eigenen Kollektivvertrag zwischen der Landesinnung und Gewerkschaft geregelt.

3-Jahres-Abschluss mit folgenden Erhöhungen (centgenau):

  • Ab 1.11.2024 werden alle Lohngruppen um 6,8 % angehoben.
  • Ab 1.7.2025 werden alle Lohngruppen um 5,5 % angehoben.
  • Ab 1.7.2026 werden alle Lohngruppen um 5,1 % angehoben.

Es wurde keine Erhöhung der tatsächlich in den Unternehmen bezahlten Ist-Löhne vereinbart.

Die Lehrlingseinkommen betragen mit 1. Juli 2025 unverändert für das

1. Lehrjahr €    800
2. Lehrjahr €    900
3. Lehrjahr € 1.200
4. Lehrjahr € 1.400

Weitere Verhandlungen zu den Lehrlingseinkommen werden ab 2026 (für Stichtag 1.7.2026) wieder aufgenommen.

VPI-Sicherungsklausel 

Übersteigt der von der Statistik Austria ermittelte durchschnittliche Verbraucherpreisindex (VPI) der Monate April 2024 bis März 2025 den Wert von 5,5 % sowie der Monate April 2025 bis März 2026 den Wert von 5,1%, vereinbaren die Sozialpartner, Verhandlungen aufzunehmen, um wirtschaftlich tragbare Lösungen zu finden. 

Gemeinsam mit der Gewerkschaft VIDA hat man sich auf diesen 3-Jahres-Abschluss geeinigt, um sowohl den Arbeitgeberbetrieben als auch den Arbeitnehmer:innen für die kommenden Jahre Planungssicherheit zu geben und in Etappen ein Einstiegsgehalt in der untersten Lohngruppe von € 2000 zu erreichen, wie dies beim letztjährigen Abschluss sozialpartnerschaftlich vereinbart wurde.

KV-Regelung für Tirol

Am 28.5.2025 hat die Landesinnung Tirol rückwirkend mit 1.11.2024 den von den anderen Bundesländern abgeschlossenen Kollektivvertrag sowie die Lohnordnung in eigenen Verträgen übernommen.

Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Landesinnung Tirol

KV-Regelung für die Steiermark

Bis auf weiteres gilt die Lohnordnung vom 1.7.2023 weiter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Landesinnung Steiermark

Neuer Kollektivvertrag für Arbeiter:innen des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes

Trinkgeldpauschale

Trinkgeldpauschalierungen für Kosmetikerinnen und Kosmetiker, Fußpflegerinnen und Fußpfleger sowie Masseurinnen und Masseure existieren momentan in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖGK. Trinkgelder

Wien, Salzburg, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg

  • Dienstnehmer: € 58,86
  • Lehrlinge: € 19,62

Steiermark, Niederösterreich

  • Dienstnehmer: € 56,68
  • Lehrlinge: € 17,44

Burgenland

  • Dienstnehmer: € 60,00
  • Lehrlinge: € 20,00

Kollektivvertrag Angestellte

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung 2025

Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie 2024

Bis 30.9.2021 gelten für Arbeiter:innen noch folgende Rahmenkollektivverträge:


Hinweis:
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben dieser Veröffentlichung der Kollektivverträge sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung der Bundesinnung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich der vollständige Text der Kollektivverträge aus mehreren Dokumenten zusammensetzen kann.