
Verbot von Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid (TPO) in UV-Gelen
Ab 1. September 2025 gilt in der EU ein Verkaufsverbot von UV-Gelen mit TPO
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TPO ist ein chemischer Stoff, der bei der UV-Härtung von Gelen eingesetzt wird.
Gemäß der EU-Verordnung 2024/197 wurde TPO als CMR-Stoff (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) der Kategorie 1B eingestuft. Im Amtsblatt der EU wurde die entsprechende Verordnung (EU) 2025/877 der Kommission vom 12. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln verlautbart. Damit wird die 21. ATP der CLP-Verordnung umgesetzt.
Eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung in kosmetischen Mitteln gibt es nicht.
Das bedeutet, dass ab 1. September 2025 keine UV-Gele mit TPO mehr in der EU verkauft werden dürfen.
Keine Abverkaufsfrist
Es gibt keine eigene Abverkaufsfrist in der EU-Kosmetik-VO, die eine Verwendung von Lagerware nach dem 1. September vorsieht. Aus Gründen des Arbeitnehmer:innenschutzes und des Konsument:innenschutzes raten wir auch dringend von einer Weiterverwendung ab.
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