Lebensmittelgewerbe, Landesinnung
Gewerbeumfang der einzelnen Handwerke im Lebensmittelgewerbe
Übersicht zum Umfang und zu den Nebenrechten der einzelnen Handwerke im Lebensmittelgewerbe
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09.02.2026
Rechtsvorschriften für das Handwerk der Bäcker, Handwerk der Fleischer, Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker), Handwerk der Getreidemüller und das Handwerk der Milchtechnologen
Letzte Änderung: 15.6.2005, BGBl II 177/2005
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