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Eine Person steht neben einem Holzregal. Im Regal stehen verschiedene Lebensmittel. Die Person hält in beiden Händen jeweils eine Verpackung
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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Gewerbeumfang der einzelnen Handwerke im Lebensmittelgewerbe

Übersicht zum Umfang und zu den Nebenrechten der einzelnen Handwerke im Lebensmittelgewerbe

Lesedauer: 1 Minute

09.02.2026

Rechtsvorschriften für das Handwerk der Bäcker, Handwerk der Fleischer, Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker), Handwerk der Getreidemüller und das Handwerk der Milchtechnologen

Bäcker

Letzte Änderung: 4.7.2019, BGBl II 188/2019

Fleischer

Letzte Änderung: 15.6.2005, BGBl II 177/2005

Konditoren (Zuckerbäcker)

Letzte Änderung: 23.7.2021, BGBl I 336/2021

Getreidemüller

Letzte Änderung: 7.5.2008, BGBl I 68/2008

Milchtechnologie

Letzte Änderung: 30.5.2016, BGBl II 129/2016



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