Außenhandel, Landesgremium
Wie ein Gesetz in Brüssel entsteht - Orientierung für die Praxis
Der Weg zum Gesetz - Rechtsformen - Handlungsempfehlungen
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29.04.2026
Ob Datenschutz, Lieferkettengesetz oder Verpackungsregeln − rund 70 % der österreichischen Wirtschaftsgesetze kommen aus Brüssel. Wer versteht wie das funktioniert, kann frühzeitig Einfluss nehmen.
EU-Institutionen für die Gesetzgebung
Die vier wichtigsten EU-Institutionen für die Gesetzgebung im Überblick.
1. Europäischer Rat
- Höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit der EU
- Hat keine Gesetzgebungskompetenz — ist für die allgemeinen politischen Leitlinien zuständig,
befasst sich mit komplexen und sensiblen Themen und legt die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik fest - Präsident des Europäischen Rates (EU-Ratspräsident): António Costa (Portugal)
- Besteht aus den 27 Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidentin der Europäischen Kommission
- Tritt 4 Mal pro Jahr regulär zusammen − zusätzlich in außerordentlichen Sitzungen
- Österreich wird durch Bundeskanzler Christian Stocker vertreten
2. EU-Kommission
- Alleiniges Initiativrecht − nur sie darf Gesetze vorschlagen
- Legt den Gesetzesentwurf gleichzeitig Parlament und Rat vor
- Kann einen Vorschlag jederzeit zurückziehen − auch kurz vor der Abstimmung
- 27 Kommissare − je eine/r pro Mitgliedsstaat, davon 11 mit Wirtschaftsportfolio
- Beschäftigt 30.000 Mitarbeiter für Ausarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der EU-Gesetze
- Österreich vertreten durch Magnus Brunner (Inneres & Migration) − stimmt bei jedem Vorschlag mit
3. Europäisches Parlament
- Einzige direkt gewählte EU-Institution − 720 Abgeordnete aus allen 27 Ländern
- Gesetzgeber und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der EU
- Entwurf von Kommission geht an zuständigen Ausschuss − Berichterstatter (= Hauptverhandler) wird ernannt und Schattenberichterstatter (je eine/r pro Fraktion, 7 Personen) werden nominiert
- Ohne Zustimmung des Parlaments gibt es kein Gesetz
- Österreich ist durch 20 Abgeordnete vertreten − ÖVP: 5 · SPÖ: 5 · FPÖ: 6 · Grüne: 2 · NEOS: 2
- Abgeordnete können Änderungsanträge einbringen und Mehrheiten in den Fraktionen organisieren
4. Rat der Europäischen Union (= Ministerrat)
- Gesetzgeber neben dem Parlament − Vertretung der Mitgliedsstaaten
- Vorsitz rotiert alle sechs Monate − derzeit Zypern, danach Irland
- Fachminister der 27 Staaten treffen sich je nach Fachgebiet regelmäßig
- Qualifizierte Mehrheit: 55 % der Staaten & 65 % der Bevölkerung
- Österreich sitzt am Verhandlungstisch, kann überstimmt werden, muss das Gesetz aber trotzdem umsetzen
- Beschlüsse können einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden − je nach
Politikbereich
Vom Entwurf zum verbindlichen EU-Recht
Der Weg zum Gesetz - 5 Schritte
- Kommission schreibt den Entwurf − konsultiert Experten & Interessengruppen und ermöglicht die
einfache Stellungnahme von Unternehmen und Bürger/innen. - Parlament & Rat arbeiten gleichzeitig − beide lesen den Entwurf und erarbeiten ihre Position.
Parallel, nicht nacheinander. - Beide stimmen ab − EP beschließt Position im Plenum, Rat seine Allgemeine Ausrichtung.
- Trilog − informelle Dreiergespräche zwischen EP, Rat und Kommission, wobei letztere nur beratend
dabei ist. - Formelle Abstimmung & Inkrafttreten − Verordnung gilt sofort, Richtlinie braucht nationale
Umsetzung (1–2 Jahre).
Die drei EU-Rechtsformen
Verordnung (VO) − gilt direkt, ohne Umweg
- Sofort und einheitlich in allen 27 Staaten − kein nationaler Spielraum
- Beispiele: DSGVO, EU-Taxonomie, KI-Verordnung
Richtlinie (RL) − Ziel vorgegeben, Weg freigestellt
- Nationale Umsetzung 1–2 Jahre zusätzlich
- Österreich kann strenger umsetzen (= Gold Plating), was zu Wettbewerbsverzerrungen
führen kann - Beispiele: Arbeitszeitrichtlinie, CSDDD
Beschluss (BE) − gezielt für Einzelfälle
- Nur für bestimmte Adressaten (ein Staat, ein Unternehmen)
- Beispiele: EU vs. Apple, Sanktionsbeschlüsse
Initiativbericht (INI) − Besonderheit des Parlaments
- Kein Gesetz − das EP kann keine Gesetze aus eigener Initiative einbringen
- Aufforderung an die Kommission, in einem bestimmten Bereich tätig zu werden und einen
Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen - Politisches Druckmittel mit Signalwirkung − rechtlich nicht bindend für die Kommission
Was jetzt tun? Handlungsempfehlungen
Wie kann man seine Position einbringen?
- Konsultationen nutzen: Jede Regelung hat eine öffentliche Konsultationsphase − einreichen auf EUR-Lex und im EU-Transparenzregister.
- Berichterstatter kontaktieren und mit Mitarbeitern der Kommission sprechen.
- Früh positionieren: Einfluss nimmt mit jeder Phase ab. Wer beim Trilog aufwacht, ist zu spät. Daher uns rechtzeitig kontaktieren.
- Abänderungsanträge der Abgeordneten − Einflussnahme im Ausschuss und Plenum
Im Ausschuss:- Sobald ein Entwurf der Parlamentsposition vorliegt, können Ausschussmitglieder
Abänderungsanträge einreichen - Diese Abänderungen werden am ursprünglichen Kommissionstext vorgenommen − nicht an der Parlamentsposition
- Die Mitarbeiter der Abgeordneten können Auskunft über die Fristen geben
- In einer späteren Phase können letzte Änderungen vorgenommen werden
- Die Schwelle ist hier höher: 36 bzw. 72 Abgeordnete oder die politischen Fraktionen können
Abänderungsanträge einbringen
- Sobald ein Entwurf der Parlamentsposition vorliegt, können Ausschussmitglieder
Diese Information ist mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Angelika Winzig (MdEP) zur Verfügung gestellt.