Länderspezifische Informationen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel
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Entscheidet sich ein Händler für den Vertriebskanal Internet, bieten sich dafür im europäischen Binnenmarkt tolle Chancen! Doch es sind leider nicht alle Rechtsbereiche, die dafür zu beachten sind, EU-weit harmonisiert. Zwar gilt als Grundsatz nach dem österreichischen E-Commerce-Gesetz (ECG) das sogenannte Herkunftslandprinzip, das heißt die rechtlichen Anforderungen richten sich nach dem Unternehmenssitz.
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen, z. B. den Verbraucherschutz oder das Urheberrecht. Das bedeutet, dass sich der österreichische Webshop-Betreiber, der an deutsche Kunden verkaufen will, in den genannten Bereichen an deutsche Rechtsvorschriften halten muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Außenhandels sowie des IC Steiermark und auf der Seite vom WKO-Webshop.