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Neben- und aufeinandergestapelte Holzwürfel, die gemeinsam Schriftzug Update ergeben
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Wichtige Info für Registrierkassen: Signaturkarten TYP ACOS-ID 2.x

Lesedauer: 2 Minuten

15.07.2025

In einer Aussendung vom 23. April 2025 haben wir erstmals auf die grundlegende Problematik im Zusammenhang mit dem Tausch von Signaturkarten hingewiesen (siehe nachstehende E-Mail). Ergänzend dazu möchten wir nochmals auf die aktuellen FAQs auf wko.at verweisen. 

Teilerfolg: Fristverlängerung durch das BMF bis Mai 2027

In der nachstehenden Aussendung vom 12. Mai 2025 konnten wir über einen wesentlichen Teilerfolg berichten: Das BMF hat die Übergangsfrist für den erforderlichen Kartentausch – bedingt durch Lieferengpässe bei den neuen Signaturkarten – bis Mai 2027 verlängert. Die neue Formulierung des BMF lautet wie folgt: „Um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen, darf die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus aufgrund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen“.

Die ursprünglich vorgesehene Voraussetzung, dass eine neue Signaturkarte bereits vorbestellt sein muss, ist in der aktuellen Formulierung nicht mehr enthalten und somit nicht erforderlich.

Verpflichtung bleibt bestehen – Frist ist keine Ausnahme

Wir möchten an dieser Stelle besonders hervorheben, dass alle Händler ohnehin bis spätestens Mai 2027 zum Austausch der Signaturkarte verpflichtet sind – unabhängig davon, ob die bisherige Karte noch gültig ist. Die nun verlängerte Frist schafft lediglich mehr zeitlichen Spielraum zur Umsetzung, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung.

Technische Herausforderungen bei Typ-2-Kassensystemen

Nach aktuellem Informationsstand besteht bei bestimmten Kassensystemen – alle Typ2-Kassen, die die „CleanCash“-Fiskalbox benutzen (darunter u.a. die Kassen des Herstellers SHARP, aber auch andere Fabrikate) – die Problematik, dass diese nicht updatefähig sind und daher mit den neuen Signaturkarten nicht kompatibel sind. In der Praxis kann es somit erforderlich sein, nicht nur die Signaturkarte, sondern auch das gesamte Kassensystem auszutauschen

Hinzu kommt: Diese Kassensysteme unterstützen nicht die Umsetzung geplanter gesetzlicher Änderungen – etwa den Entfall der Belegausdruckspflicht bei Bagatellbeträgen. Mit der Anschaffung eines neuen, modernen Kassensystems kann daher nicht nur die technische Kompatibilität sichergestellt, sondern zugleich von neuen gesetzlichen Erleichterungen profitiert werden. 

Handlungsempfehlung

Abschließend empfehlen wir betroffenen Mitgliedsunternehmen dringend, sich frühzeitig mit ihren Kassenhändlern in Verbindung zu setzen, um die weiteren Schritte hinsichtlich des Kartentauschs bzw. einer möglichen Neuanschaffung des Kassensystems abzuklären. Es sollte keinesfalls bis zum Stichtag im Mai 2027 abgewartet werden – bis dahin müssen sämtliche Umstellungen abgeschlossen sein.

Zudem ist zu bedenken, dass die Ressourcen der Kassenanbieter begrenzt sind und ein rechtzeitiges Handeln erforderlich ist, um eine flächendeckende, gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen.

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