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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Neue Höchstwerte für Mutterkorn in Nahrungsmitteln

Coceral informiert über die Änderung der Höchstwerte für Mutterkorn Sklerotien in Nahrungsmitteln.

Lesedauer: 1 Minute

15.07.2024

Das sind die Neuerungen der Verordnung (EU) 2023/915

In der Tabelle erhält die Eintragung für Mutterkorn-Sklerotien unter Nummer 1.8.1.2 folgende Fassung:

1.8.1.2Unverarbeiteter Roggenaktuell 0,5 pro Kilogramm
0,2 pro Kilogramm ab 1. Juli 2025

In der Tabelle für Mutterkornalkaloide wird die Nummer 1.8.2 wie folgt geändert:

a) Nummer 1.8.2.1 erhält folgende Fassung: 

1.8.2.1Vermahlungsprodukte aus Gerste, Dinkel und Hafer (mit weniger als 900 mg/100g Asche, Basis Trockensubstanz)aktuell 100µg pro Kilogramm
50 µg pro Kilogramm ab 1. Juli 2028

Die folgende Nummer 1.8.2.1a wird nach Nummer 1.8.2.1 eingefügt:

1.8.2.1aVermahlungsprodukte aus Weizen (mit weniger als 900 mg/100g Asche, Basis Trockensubstanz)aktuell 100µg pro Kilogramm
50 µg pro Kilogramm ab 1. Juli 2028

Nummer 1.8.2.3 erhält folgende Fassung:

1.8.2.3Roggenmahlerzeugnisse
Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird
aktuell 500 µg pro Kilogramm
250 µg pro Kilogramm ab 1. Juli 2028


Wir bitten Sie, den neuen Grenzwert, der seit 1. Juli 2024 gilt, zu berücksichtigen.

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