
Neuerungen bei der Lehrvertragseintragung aufgrund einer österreichweiten EDV-Umstellung
Ab sofort können unterschriebene Lehrverträge bequem im Online-Serviceportal hochgeladen oder per E-Mail übermittelt werden. Die Originale verbleiben bei Ihnen und dem Lehrling.
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Es gibt Neuerungen bei der Lehrvertragseintragung aufgrund einer österreichweiten EDV-Umstellung.
Das Berufsausbildungsgesetz regelt, dass ein Lehrvertrag innerhalb von 3 Wochen ab Lehrzeitbeginn bei der Lehrlingsstelle zur Eintragung angemeldet werden muss. Wir nehmen wie gewohnt Ihre Lehrvertragsanmeldungen online und per E-Mail entgegen und bereiten Ihnen als Service weiterhin einen unterschriftsfertigen Lehrvertrag vor. Diesen schicken wir Ihnen per E-Mail zu.
Bisher war es so, dass Sie uns den unterschriebenen Lehrvertrag per E-Mail übermittelt haben, damit wir ihn mit einer Amtssignatur versehen konnten.
Ab sofort können Sie den unterschriebenen Lehrvertrag im Online-Serviceportal hochladen oder uns per E-Mail senden. Die original unterschriebenen Lehrverträge bleiben bei Ihnen und dem Lehrling. Am Tag des Lehrzeitbeginns erhalten Sie die amtssignierte Bestätigung für diesen Lehrvertrag per E-Mail. Diese amtssignierte Bestätigung drucken Sie bitte aus und geben Sie Ihrem Lehrling. Der unterschriebene Lehrvertrag ist gemeinsam mit der amtssignierten Bestätigung rechtsgültig eingetragen.
Neu für Sie ist, dass Sie die amtssignierte Bestätigung am ersten Arbeitstag des Lehrlings zugeschickt bekommen. Der unterschriebene Lehrvertrag, den Sie uns per E-Mail geschickt haben, bleibt bei Ihnen und dem Lehrling.
Besondere Vereinbarungen werden bei der Systemumstellung nicht übernommen und müssen bei Lehrvertragsanmeldung neu erfasst werden.
Für Fragen dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung und bitten in der Umstellungsphase um Verständnis, dass sich die Bearbeitung leicht verzögern kann.