Änderungen bei nachhaltigen Finanzprodukten
Die EU-Kommission will die Regeln für nachhaltige Finanzprodukte neu ausrichten. Geplant ist unter anderem eine neue Kategorisierung. Viele Details sind allerdings noch offen.
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Einen Vorschlag zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat die EU-Kommission nun präsentiert, laut diesem sollen die bisherigen Produktkategorien für Fonds nach Artikel 8 („hellgrün“) und Artikel 9 („dunkelgrün“) wegfallen. An ihre Stelle soll ein neues Klassifizierungssystem mit Nachhaltigkeitslabels treten. Man will damit Greenwashing erschweren und die Transparenz für die Anleger erhöhen. Außerdem wurden die bisherigen SFDR-Vorgaben ja kritisiert, weil sie komplex und schwer verständlich sind und für Rechtsunsicherheit sorgten.
Mit standardisierten Offenlegungen müssen sich die Anbieter nach dem Vorschlag stärker an den tatsächlichen Umwelt- und Sozialzielen der Produkte orientieren. Finanzprodukte müssen nachvollziehbar darstellen, welchen Beitrag sie leisten. Gleichzeitig setzt die Kommission auf vereinfachte Berichtspflichten und Übergangsfristen. Mit der Umsetzung des Vorschlags will man den europäischen Markt für nachhaltige Investments stärken und Anlegern mehr Orientierung geben.
Wie sollen die Produktgruppen aussehen?
Eine nachhaltige Kategorie soll Investments in Unternehmen oder Projekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards und einem konkreten Beitrag zu Klima-, Umwelt- oder Sozialzielen umfassen. Vorgesehen sind strenge Ausschlüsse, etwa bei Menschenrechtsverstößen, fossilen Brennstoffen, Tabak, verbotenen Waffen und energieintensiven Tätigkeiten.
Eine Übergangskategorie soll Investments in Unternehmen, die auf einem glaubwürdigen Transformationspfad sind, betreffen. Die Ausschlüsse entsprechen weitgehend der nachhaltigen Kategorie, doch fossile Energieträger können unter bestimmten Bedingungen zulässig sein.
Die ESG-Grundlagenkategorie soll klassische ESG-Ansätze wie Best-in-Class-Strategien oder den Ausschluss der schlechtesten Performer umfassen. Ausgeschlossen werden unter anderem Tabak, umstrittene Waffen, Menschenrechtsverstöße sowie Kohle.
Mit einem Inkrafttreten der neuen Regeln rechnet die Branche ab 2028. Viele konkrete Details sind derzeit jedoch noch offen.