Neue Beschlüsse zur Belebung der Baukonjunktur

Der Eigentumserwerb stellt eine Herausforderung dar. Im Nationalrat beschlossene Gebührenbefreiungen und Anreize sollen die Branche nun wieder beleben.

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25.03.2024

Die Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt sind vielfältig: steigende Wohnkosten, ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum und die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Dies wirkt sich folglich erheblich auf die Baukonjunktur und somit auch auf die Finanzdienstleistungsbranche aus. Denn davon belastet sind nicht nur die Österreicher:innen, sondern auch die Bauunternehmen. Die jüngsten Beschlüsse des Nationalrats am 20. März 2024 zielen nun darauf ab, diesen Problemen entgegenzuwirken und die Baukonjunktur anzukurbeln.

Weniger Gebühren, schnellere Abschreibungen

Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr für Immobilien in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden, sofern der Freibetrag in der Höhe von 500.000 Euro nicht überschritten wird. Ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026. Die Antragstellung ist ab dem 30. Juni 2024 und bis zum 1. Juli 2026 möglich. „Mit diesen Maßnahmen wird die Kostenbelastung bei Immobilientransaktionen reduziert und der Wohnungsneubau gefördert. Die Anschaffung von Eigenheimen wird durch die zusätzliche Unterstützung für viele attraktiver“, so Markus Kohlmeier, Obmann der steirischen Finanzdienstleister, zu dieser Entscheidung.

Neben der Gebührenbefreiung betrifft eine weitere wichtige Entscheidung die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit. Diese gilt für Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 2027 fertiggestellt werden und dem „Gebäudestandard Bronze“ entsprechen. In den ersten drei Jahren kommt dabei der dreifache AfA-Satz (= 4,5 Prozent) zur Anwendung. Durch diese Maßnahme sollen noch weitere Anreize für nachhaltiges Bauen geschaffen und die Modernisierung des derzeitigen Wohnungsbestands unterstützt werden.

Vom Öko-Zuschlag zu Kreditzuschüssen

Auf Nachhaltigkeit fokussiert ebenso der neue „Öko-Zuschlag“. In den kommenden zwei Jahren können somit 15 Prozent der Aufwendungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz fossiler Heizungssysteme geltend gemacht werden. „Somit wird der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor weiter reduziert und energieeffiziente Maßnahmen werden zusätzlich unterstützt“, so Markus Kohlmeier.

Zusätzlich zum Öko-Zuschlag werden den Ländern nun ebenso Zuschüsse gewährt, um Kredite für Haus- und Wohnungskäufer:innen bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 Prozent zu ermöglichen. Befristet sind diese Zuschüsse jedoch nur bis 2028. Markus Kohlmeier erklärt: „Diese Maßnahme erleichtert den Zugang zu günstigen Finanzierungsmöglichkeiten und fördert somit die Umsetzung von Bauvorhaben. Wichtig anzumerken ist jedoch, dass noch einige Unklarheiten herrschen, für die so bald wie möglich ein klarer Rahmen seitens Bund und vor allem Land geschaffen werden muss“, erklärt Kohlmeier kritisch. Dennoch stellen die beschlossenen Maßnahmen seitens des Nationalrates einen guten ersten Schritt in die richtige Richtung dar, um Eigentumserwerber:innen bei ihrem Vorhaben – zusätzlich zu professionellen Finanzberatungen – zu unterstützen.