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Lächelnde Person mit Brille und erhobenem Stift in der Hand sitzt vor aufgeklapptem Laptop und Büchern
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Finanzdienstleister, Fachgruppe

Weckruf zur Weiterbildungsverpflichtung - Jetzt aktiv werden!

Die Behörde schaut derzeit genau hin: Immer häufiger werden Nachweise zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung eingefordert. Wir nehmen das nun zum Anlass, um an die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung zu erinnern.

Lesedauer: 1 Minute

07.11.2025

In den letzten Wochen ist das Thema der Einhaltung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung massiv in den Vordergrund gerückt. Immer häufiger werden Finanzdienstleister:innen im Rahmen einer verstärkten Überprüfung durch die Behörde aufgefordert, ihre absolvierten Weiterbildungsnachweise vorzulegen. 

Wir möchten daher einen dringenden Weckruf an alle Mitglieder der Fachgruppe richten: Bitte überprüfen Sie, ob Sie Ihrer gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung bereits vollständig nachgekommen sind! Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung und Professionalität unserer gesamten Branche. Nähere Informationen zur Weiterbildungsverpflichtung.

In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf den Bildungs-KickOff 2026 hinweisen - der größten Weiterbildungsveranstaltung für Fachkräfte der gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittlung und eine perfekte Gelegenheit sich eine geballte Ladung Weiterbildung abzuholen! 

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Weiterbildungspflicht bequem und praxisnah zu erfüllen: Von 12. bis 23. Jänner 2026 findet der Bildungs-KickOff 2026, organisiert vom Fachverband und den Fachgruppen der Finanzdienstleister, statt.

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