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Grafische Illustration eines aufgeklappten Notebooks auf dem Absolventenhut hängt, daneben Bücherstapel, Hintergrund türkis
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Weiterbildungsreihe Trainingdays

Weiterbildungsveranstaltungen für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Lesedauer: 1 Minute

07.05.2025

Die IDD hat erstmals für alle Versicherungsvertreiber eine Verpflichtung zur laufenden Weiterbildung eingeführt. Um ein angemessenes Leistungsniveau dauerhaft aufrechtzuerhalten, sind Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten verpflichtet, sich laufend weiterzubilden. Ziel dieser Weiterbildungsverpflichtung ist es, die einschlägigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu festigen, zu vertiefen sowie kontinuierlich weiter zu entwickeln und an neue Rechtsvorschriften, Marktentwicklungen und Rahmenbedingungen anzupassen.

Beim zur Weiterbildung verpflichteten Personenkreis unterscheidet die Gewerbeordnung zwischen

  • Einzelunternehmer
  • Personen in Leitungsorganen von Gesellschaften (z. B. GmbH-Geschäftsführer), die für die Versicherungsvermittlung maßgeblich verantwortlich sind
  • direkt bei der Versicherungsvermittlung mitwirkenden Beschäftigten

Alle weiterbildungsverpflichteten Personen haben Schulungen im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren (bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit mindestens 5 Stunden). Abzustellen ist dabei auf das Kalenderjahr (erstmals ab 1.1.2019), wobei die Verpflichtung ab dem der Eintragung in das GISA nächstfolgenden Kalenderjahr gilt. Die durchgeführten Schulungen sind zu dokumentieren. Die entsprechenden Schulungsnachweise sind am Gewerbestandort zumindest 5 Jahre zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Behörde bereitzuhalten. 

Was als Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde. Es liegt also in der Eigenverantwortung jedes Maklers, sich über die Inhalte einer Veranstaltung ausreichend zu informieren.

Der Weiterbildungslehrplan des Fachverbandes konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen über die Fortbildung. Dabei wird die Unterteilung in Einzelunternehmer & Personen in Leitungsorganen von Gesellschaften einerseits und Beschäftigte andererseits aus der GewO übernommen. 

WER ist zur Weiterbildung verpflichtet?EPU & Personen in Leitungsorganen

Mitarbeiter mit direkter

Mitwirkung an Vers.vermittlung

WIEVIELE Stunden sind verpflichtend?

15 h pro Kalenderjahr (reine Vortragszeit ohne Pausen)

15 Std. pro Kalenderjahr (reine Vortragszeit ohne Pausen)

WAS müssen Weiterbildungen inhaltlich aufweisen?

 

Facheinschlägigkeit, Modulzugehörigkeit

– M1 Rechtskompetenz & Berufsrecht (mind. 5 h)

– M2 Fach- & Spartenkompetenz (mind. 5 h)

KEINE Produktschulungen

Facheinschlägigkeit, Modulzugehörigkeit

– Stundenaufteilung frei wählbar

KEINE Produktschulungen

 

WO ist die Weiterbildung zu absolvieren?

 

mind. 10 h bei unabhängigen Bildungsinstituten (Uni/FH, FO der WKÖ u. Ö-CERT/ibw zertifiziert), restl. Std. Bildungsinstitut frei wählbar

Bildungsinstitut frei wählbar, interne Schulungen erlaubt

 

WIE kann Weiterbildung absolviert werden?

Präsenzveranstaltungen und/oder Webinare mit LernerfolgskontrollePräsenzveranstaltungen und/oder Webinare mit Lernerfolgskontrolle

Wir arbeiten zurzeit eifrig an einem Reload der Trainingdays. Alle Details sowie weitere Informationen zu den nächsten Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie wie gewohnt über den Newsletter der Fachgruppe "Auf ein Wort!".

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