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Ein grauer und ein gelber Handgepäckskoffer stehen auf Teppichboden in einem langen Gang mit großen Fensterfronten und Sitzmöglichkeiten
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Reisebüros, Fachgruppe

Mehr Rechte für Reisende: Unternehmen müssen informieren

Neue Regeln für Unternehmen: Die Fahrgastrechtenovelle 2024 erweitert die Kompetenzen der apf und bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich.

Lesedauer: 1 Minute

20.11.2024

Mit 20. Juni 2024 ist die Fahrgastrechtsnovelle (BGBl I Nr. 114/2024) in Kraft getreten.

Luftfahrtunternehmen, Flugscheinverkäufer, Reiseunternehmen, Reiseveranstalter, Reisevermittler und Zivilflugplatzhalter mit einer Niederlassung in Österreich treffen nun zwei neue Informationsverpflichtungen. 

  1. Zum einen sind Passagier:innen/Kund:innen auf den Internetseiten der Unternehmen angemessen und leicht zugänglich über die Kontaktdaten der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle und, falls vorhanden, die der eigenen Beschwerdestelle zu informieren.
  2. Zum anderen muss jetzt bei Beantwortung von Beschwerden von Passagier:innen/Kund:innen auf die Möglichkeit der Schlichtung bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte angemessen hingewiesen werden.
Weitere Infos Offizielles Schreiben und Textvorschläge
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