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Lächelnde Person mit Kappe, lugt vom Autofahrersitz zwischen Auto und geöffneter Türe hervor, hält in einer Hand Smartphone und in anderer Blumenstrauß mit pinken und blauen Hortensien
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Smart Tacho 2 ab 1. Juli 2026

Neue Kontrollgerätepflicht für grenzüberschreitende Transporte

Lesedauer: 1 Minute

28.10.2025

Ab 1.7.2026 müssen auch Kleintransporteure, d.h. Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg beträgt, mit einem Kontrollgerät der jüngsten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotage-Beförderungen eingesetzt werden. Diese Änderung trifft sowohl Bestands- als auch Neufahrzeuge.

Damit einher gehen neben dem Einbau eines Kontrollgeräts auch die Einhaltung zahlreicher neuer Vorschriften, wie Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage und Entsendung. 

In einer Online-Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2025 hat der Fachverband Güterbeförderung einen ersten Überblick über die bevorstehenden Änderungen gegeben.

>> Präsentationsunterlagen: " Smart Tacho 2 ab 1. Juli 2026"

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