Zugang zu den Gewerben in der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik
Möglichkeiten zur Gewerbeausübung
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Es gibt verschiedenste Zugangsformen wie einschlägige HTL, Werkmeisterschule, Studium und zusätzlich Berufspraxis und weitere Kurse oder weitere mannigfaltige Möglichkeiten. Dies entnehmen Sie bitte der Gas- und Sanitärtechnik-Zugangsverordnung und Heizungs- und Lüftungstechnik-Zugangsverordnung.
Als weitere Möglichkeit sieht die Gewerbeordnung, bei gleichwertiger Berufsausbildung und Berufserfahrung, die im hochqualifizierten Bereich stattgefunden haben muss, auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (individuelle Befähigung) vor. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Befähigungsprüfung und Meisterprüfungen
Die Befähigungsprüfung Gas- und Sanitärtechnik und die Meisterprüfungen Heizungstechnik und Lüftungstechnik sind auch eine Möglichkeiten zum Gewerbezugang. Die Prüfungen bestehen aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Befähigungs- bzw. Meisterprüfungszeugnis ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt die Meisterprüfungsstelle fest.
Stand: 15.08.2024