Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachverband
Registrierkassenpflicht: Infos für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen
Voraussetzungen, Umsetzung, Sonderregelungen und Sanktionen
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11.03.2023
Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten.