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Umsetzung EU-Produktsicherheitsverordnung zum 13.12.2024

Wochentag
Mi
Tag
22
Monat
Mai

Neue Informationspflichten führen zu einem erheblichen Abmahnrisiko in Deutschland – auf Plattformen, wie eBay oder Amazon droht ein Verkaufsverbot

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Datum:
22.05.2024
Anmeldung bis:
21.05.2024
Veranstalter:
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Veranstaltungstyp:
Webinar
Beginn:
10:00
Ende:
12:30
Preis:

Mitglied 50,- Euro Exklusive USt

Sonstige Person 100,- Euro Exklusive USt

Wo?         Bequem von Ihrem Computer, Tablet oder Mobiltelefon aus möglich

Wann?     22. Mai 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr

Für wen? Für alle Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind 

 

Zum 13.12.2024 tritt die EU-Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Diese Verordnung gilt unmittelbar in der gesamten EU.

Ein Aspekt der Produktsicherheitsverordnung sind neue umfangreiche Informationspflichten beim Angebot von so gut wie allen Produkten im Internet.

Zu diesen Informationspflichten für jedes (!) Internetangebot von Verbraucherprodukten, gehören unter anderem 

  •          konkrete Informationen zum Hersteller und ggf. zur verantwortlichen Person
  •          Informationen zur Produktidentifizierung
  •          und insbesondere eine konkrete Darstellung von Warnhinweisen oder Sicherheitsinformationen des Produktes

Fehlen bei Internetangeboten bei Verbraucherprodukten Informationen, drohen auch österreichischen Internethändlern weitreichende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere von sogenannten Abmahnvereinen.

Ohne entsprechende Informationen für jedes angebotene Verbraucherprodukt sind zudem Plattformen wie eBay, Amazon oder Kaufland verpflichtet, Angebote zu sperren. Es droht somit ein Verkaufsverbot.

Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Deutschland und ein Verkaufsverbot auf Plattformen zu vermeiden, ist daher eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich, da das Zusammenstellen der Informationen für die Produkte sehr aufwendig sein kann.

Das AußenwirtschaftsCenter Berlin organisiert für Sie ein Webinar, das eine gute Übersicht über die Neuerungen sowie die praktische Umsetzung bietet. 

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Dr. Michael Scherz, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in Berlin, informiert Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Richard von der Kanzlei Richard & Kempcke (Internetrecht Rostock) über die umfangreichen neuen Informationspflichtigen für Internethändler, die bei Online-Angeboten für so gut wie jedes Verbraucherprodukt gelten. Daneben wird auf die Sicherheits- und Warnhinweise Bezug genommen. 

 

Im Anschluss berichtet Herr Dipl.Geogr. Oliver Friedrichs, der Geschäftsführer der Firma trade-e-bility GmbH, über die folgenden Themen, die aus Sicht der Produktsicherheitsverordnung ebenfalls eine hohe Relevanz haben:

  • Wie sehen Prüf- und Dokumentationspflichten aus?
  • Wie können erforderliche Risikoanalysen für alle Produkte erstellt werden? 
Nach den Vorträgen stehen die Referenten den Teilnehmern für individuelle Fragen zur Verfügung.
 
Haben Sie noch Fragen?

AussenwirtschaftsCenter Berlin
Ansprechperson: Manuela Fallmann
T +49 30 25 75 75 0
berlin@wko.at

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