Ein Firmenname muss mehrere rechtliche Anforderungen erfüllen. Erstens muss er sich deutlich von bereits bestehenden Firmennamen unterscheiden. Ein Name wie „A2“ könnte wegen der Ähnlichkeit zu einem bekannten Mobilfunkanbieter problematisch sein. Zweitens darf der Firmenname nicht irreführend sein. Er darf keine falschen Aussagen über die Größe des Unternehmens, seine Bedeutung oder seine Branche enthalten. Drittens muss der Firmenname tatsächlich als Name funktionieren. Er sollte lesbar und aussprechbar sein. Eine reine Zahlenkombination reicht als Firmenname nicht aus. Viertens müssen geografische Bezeichnungen gerechtfertigt werden. Wer eine bestimmte Region im Namen verwendet, muss einen echten wirtschaftlichen Bezug zu dieser Region nachweisen können. Dabei kann beispielsweise entscheidend sein, wo der größte Teil des Umsatzes erzielt wird. Wichtig ist außerdem: Die Eintragung eines Namens ins Firmenbuch bedeutet nicht automatisch, dass dieser Name als Marke geschützt ist. Für den Markenschutz ist ein eigenes Verfahren notwendig.
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