Viele Unternehmer:innen glauben: Kostet der Gebrauchtwagen weniger als 40.000 €, gibt es keine Luxustangente. Doch das ist ein häufiger Irrtum.
Ist das Fahrzeug beim Kauf noch keine 5 Jahre alt, zählt für die steuerliche Beurteilung der ursprüngliche Neupreis – nicht der aktuelle Kaufpreis.
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