Selbstständige Frauen stehen während einer Schwangerschaft oft vor besonderen Herausforderungen. Viele wissen nicht, dass sie Unterstützung für ihren Betrieb beantragen können. Eine sogenannte Betriebshilfe kann in der Regel die wichtigsten Aufgaben im Unternehmen übernehmen – meist für acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Antrag beim zuständigen Betriebshilfeverein im jeweiligen Bundesland. Wichtig dabei: Selbstständige müssen sich zwischen der Betriebshilfe und dem Anspruch auf Wochengeld entscheiden, da beides nicht gleichzeitig bezogen werden kann. Wer eine Schwangerschaft plant oder bereits erwartet, sollte sich frühzeitig über Fristen, Voraussetzungen und Antragswege informieren. Unterstützung bieten unter anderem der Gründerservice sowie die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). So kann der Betrieb auch während der Schwangerschaft und rund um die Geburt weitergeführt werden.
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