Für Selbstständige ist der 15. eines Monats ein zentraler Steuertermin. Bis zu diesem Tag muss die Umsatzsteuervoranmeldung, kurz UVA, für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum eingereicht werden. Auch die Zahlung der Umsatzsteuer ist dann fällig. Ob die Meldung monatlich oder quartalsweise erfolgt, hängt unter anderem vom Jahresumsatz ab. Liegt dieser über 100.000 Euro, ist die UVA verpflichtend monatlich abzugeben. Der 15. ist auch dann wichtig, wenn ein Unternehmen Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer beschäftigt. In diesem Fall sind an diesem Tag zusätzlich die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällig. Der 15. des Folgemonats ist damit einer der wichtigsten Fixtermine im Unternehmeralltag. Wer diesen Stichtag kennt und rechtzeitig einplant, behält seine steuerlichen Pflichten besser im Überblick und vermeidet unnötigen Stress.
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