Achtung vor „Scheinselbständigkeit“
Stolperfalle in der Selbständigkeit – Was ist zu beachten?
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In der Praxis kommt es häufig zu Problemen bei der Abgrenzung von echten Dienstverträgen und Werkverträgen/freien Dienstverträgen. Relevant für die Abgrenzung ist nicht die Bezeichnung des Vertrages als Werkvertrag oder Dienstvertrag, sondern die gelebte Praxis. Welcher Vertragstypus vorliegt, ist daher im Einzelfall zu entscheiden.
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wurde das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz geschaffen. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Vorabprüfung bestimmter Anmeldungen zur Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) vor. Die SVS informiert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unter anderem über sämtliche Anmeldungen zur Pflichtversicherung von "Neuen Selbständigen" und von bestimmten Personen, die ein freies Gewerbe ausüben. Dadurch wird die Zuordnung zur richtigen Sozialversicherung zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit festgestellt. Im Rahmen einer GPLB-Prüfung kann es auch zu einer Neuzuordnung kommen, falls im Rahmen der Prüfung ein klärungsbedürftiger Sachverhalt auftauchen sollte.
Eine Umdeutung eines Werkvertrages in ein echtes Dienstverhältnis kann für den Arbeitgeber hohe Kosten im sozialversicherungs-, arbeits- und abgabenrechtlichen Bereich zur Folge haben. Daher empfiehlt es sich schon frühzeitig Informationen zu diesem Thema einzuholen und sich von der Wirtschaftskammer beraten zu lassen.
Eine ausführliche Infobroschüre zum Thema Abgrenzung Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag finden Sie hier. Genauere Informationen zum Sozialversicherungs- Zuordnungsgesetz samt Liste mit den freien Gewerben, die im Rahmen des Vorabprüfungsverfahrens geprüft werden, finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeitende im Rechtsservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg wenden.