Zum Inhalt springen
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Vorgaben für die Überprüfung elektrischer Anlagen

Merkblatt zu den Sicherheitsmaßnahmen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

Lesedauer: 1 Minute

Betreiber von elektrischen Anlagen sind dafür verantwortlich, dass von den von ihnen betriebenen Anlagen keine Gefahren ausgehen und die Sicherheit von Personen und Sachen sichergestellt ist. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht hat der Gewerbetreibende mit dem Elektrotechnikgewerbe die dafür notwendigen Überprüfungen durchzuführen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Im Merkblatt der Bundesinnung finden sich Informationen zum Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und zur Durchführung von wiederkehrenden Überprüfungen.  

Stand: 02.09.2019

Weitere interessante Artikel
  • Am Steuer eines geparkten Kleinlastwagens sitzt eine Person mit einer Kappe. Neben ihr steht eine weitere Person mit Kappe, die ein Klemmbrett hält. Beide Personen blicken auf das Klemmbrett
    Neuerungen bei der Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz im Elektrogewerbe
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Jugendliche und Arbeiten unter elektrischer Spannung
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme der Hand einer Person, die bei einem geöffneten Stromkasten den Fi-Schutzschalter drückt
    Austausch von 30 mA Fehlerstromschutzschaltern − FI-Schutzschaltern
    Weiterlesen