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Zwei erwachsene Personen und ein Kind sitzen vor einer PV-Anlage und blicken darauf
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Photovoltaik von A bis Z

Informationen, Ratgeber und Leitfäden zum Thema Photovoltaik und Photovoltaikanlagen

Lesedauer: 3 Minuten

06.11.2025

Die vorliegende Zusammenstellung aktueller Fakten, Zahlen sowie Merkblätter und Formulare zu Solarenergie und Photovoltaikanlagen soll professionelle und qualifizierte PV-Anlagen-Errichter:innen beim Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich unterstützen.

Gewerbe-, Betriebsanlagen- und Vertragsrecht

Merkblatt "Welche Gewerbeberechtigung für die Errichtung von PV-Anlagen erforderlich ist"
Gegenstand dieses Merkblatts ist die gewerberechtliche Abgrenzung betreffend die Planung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Die Zuordnung der Gewerbe zu den einzelnen Arbeitsschritten orientiert sich am Kernbereich der jeweiligen Gewerbeberechtigungen (Berechtigungsumfang).

Merkblatt "Errichtung von PV-Anlagen - Detailinformation zu Verträgen, Haftung, Warnpflicht und Gewerberecht"
Für die Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage sind unterschiedliche Gewerbeberechtigungen erforderlich, wie zum Beispiel Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik, Mechatronik, Metalltechnik, Dachdecker, Spengler u.a. Das Zusammenspiel verschiedener Gewerbe bei der PV-Errichtung zieht verschiedene rechtliche Folgen nach sich.

Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen
PV-Module fallen in den Geltungsbereich der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Sie gelten als Gewerbegeräte, auch wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. PV-Module unterliegen dem Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung”. Neben diversen Meldeverpflichtungen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. 

Genehmigungsfreie PV-Anlagen (BMAW)
Mit Erlass vom 1.3.2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft klargestellt, dass Photovoltaikanlagen und Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge unter einfach vermeidbaren Umständen keiner Genehmigungspflicht nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht unterliegen. Dieser Erlass enthält weiterführende Informationen zu den Ergebnissen der Gewerbereferententagung 2016, TOP 17.

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