Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe
Zugangsverordnung Sicherheitsfachkraft
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe "Sicherheitsfachkraft/ Sicherheitstechnisches Zentrum"
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09.05.2025
Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe "Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum" (§ 94 Z 61 GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.
- Präambel/Promulgationsklausel
- Zugangsvoraussetzungen