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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Informationen Befähigungsprüfung

Aktuelle Entwicklung

Lesedauer: 1 Minute

05.11.2025

Mit 22. September 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung für die psychosoziale Beratung in Kraft. In Zukunft bestehen mehrere Möglichkeiten, sich als Psychosoziale BeraterIn ausbilden zu lassen bzw. diese Tätigkeit selbstständig auszuüben.

Für alle bestehenden Mitglieder gibt es die Möglichkeit, sich auf den NQR-Level VI upzugraden und somit das staatliche Siegel „staatlich geprüfte psychosoziale BeraterIn zu führen. Dieses Siegel entspricht dem Abschluss eines Bachelorstudiums und ist diesem in der Wertigkeit gleichgestellt.

Mitglieder, die drei Jahre einen aufrechten Gewerbeschein haben, können eine erleichterte Befähigungsprüfung absolvieren.

Die Informationen und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.

Die nächste Befähigungsprüfung für die staatlich geprüfte psychosoziale Beratung findet an folgenden Terminen statt:

Modul 1 - schriftliche Prüfung
30. April 2026
30. September 2026

Modul 2 - mündliche Prüfung
18. - 21. Mai 2026
19. - 23. Oktober 2026

WIFI Innsbruck

Meisterprüfung und Befähigungsprüfung
Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen finden Sie hier.

Online-Anmeldung zur Befähigungsprüfung „staatlich geprüfte(r) psychosoziale BeraterIn".


Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ nachweisen, können die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung ablegen, wobei das Modul 1 angerechnet wird. (§ 10.  der Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes  PERSONENBERATUNG UND PERSONENBETREUUNG über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (PSYCHOSOZIALE BERATUNG)