Zwei lächelnde Personen in schwarzen Schürzen stehen in Backstube
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Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen

Lesedauer: 3 Minuten

14.03.2024

Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.

Ab dem 18. Lebensjahr können Personen die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen. Eine fachlich spezifische Ausbildung ist dafür nicht unbedingt notwendig. Der Zugang zur Gewerbeausübung kann auch über einen individuellen Befähigungsnachweis erfolgen, dann ist keine Prüfung abzulegen. Die Meisterprüfung ist keine verpflichtende Voraussetzung zur Eröffnung eines Betriebes.


Prüfungsordnungen für Handwerke und reglementierte Gewerbe

Die Gestaltung der Prüfungsordnungen für Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe obliegt den jeweiligen Fachorganisationen der WKÖ. Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe, die es gibt. 

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Meisterprüfung antreten.

Befähigungsprüfung

Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerben kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.

Prüfungskommissionen

Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen. In welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird sehen Sie in dieser Liste.

Prüfungsgebühren

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen.

Was wird künftig konkret ersetzt?

Der Bund wird bisher an die Kandidat:innen verrechnete Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Diese Kosten fallen künftig für Kandidat:innen weg und werden von der öffentlichen Hand getragen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1.2.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden. 

In welchen Fällen werden Kandidat:innen weiterhin Prüfungsgebühren vorgeschrieben?

Sofern es sich nicht um einen Erst- oder Zweitantritt zu einer Prüfung handelt, wird den Kandidat:innen für alle weiteren Prüfungsantritte die Prüfungsgebühr vorgeschrieben.

Wichtig: Ein Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin, ohne (nachweislich) geltend gemachten Rücktrittsgrund, hat den Verlust eines kostenlosen Antrittes zur Folge.

Wie kann eine Kostenerstattung bereits bezahlter Prüfungsgebühren für das 2. Halbjahr 2023 beantragt werden?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab dem 1. Juli 2023 zu übernehmen. Das bedeutet, dass Sie für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung bereits bezahlte  Prüfungsgebühren erstattet bekommen. 

Wenn Sie bereits Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2023 bezahlt haben, können Sie diese ab sofort auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen erstattet bekommen. Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren werden auch bezahlte Material- und Einrichtungskosten, die von der Meisterprüfungsstelle vorgeschrieben wurden, aus Mitteln der Wirtschaftskammerorganisation rückerstattet. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie dem Antragsformular.

ACHTUNG: Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2024 vollständig eingelangt sein.

Zum Antragsformular

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse sind freiwillig und werden für einige Prüfungen von den Landesinnungen der Landeskammern angeboten. Für welche Prüfung ein Vorbereitungskurs angeboten wird, können Sie bei der zuständigen Landesinnung oder der Bundesinnung erfragen. In vielen Bundesländern bieten auch die Wirtschaftsförderungsinstitute der Landeskammern (WIFI) Vorbereitungskurse an. 

Förderungen

Die Richtlinien, wer, wann und wofür Anspruch auf eine Förderung hat, sind individuell geregelt. Es gibt Förderungen des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder der EU. Abgewickelt werden diese Förderungen über verschiedene Organisationen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle. Die WKO bietet mit der eine umfassende Übersicht und die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Zu den Gütesiegel-Detailinfos
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